Oberverwaltungsgericht urteilt über Kölner Bettensteuer

Münster (dpa). Das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigt sich am Mittwoch ab 11 Uhr mit der Berufungsklage eines Hoteliers gegen die Kölner Bettensteuer. Das Urteil des 14. Senats ist von landesweiter Bedeutung.

Köln war 2010 die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die die als Kulturförderabgabe einbehaltene Bettensteuer eingeführt hat. Dem Beispiel folgten weitere Städte. Nach Klagen von Hoteliers gab es unterschiedliche Urteile an den Verwaltungsgerichten.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte sich gegen die Bettensteuer zweier Städte in Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Die Richter bemängelten die Gleichbehandlung von Dienstreisenden und Touristen. Das OVG Münster hat bereits angekündigt, sich am Leipziger Urteil zu orientieren.

Die Stadt Köln will trotzdem an der Bettensteuer festhalten.

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