Doppelrolle einer Expertin beim Loveparade-Gutachten im Visier

Gutachten spielen bei den Ermittlungen zur Loveparade-Katastrophe eine wesentliche Rolle. Eine Expertin für die Sicherheit bei Großveranstaltungen ist wegen eines möglichen Interessenkonflikts in die Kritik geraten.

Doppelrolle einer Expertin beim Loveparade-Gutachten im Visier
Foto: dpa

Düsseldorf (dpa). Das zentrale Gutachten für die Loveparade-Anklage war am Donnerstag Thema im Innenausschuss des nordrhein-westfälische Landtags. Dabei ging es um die Doppelrolle einer Expertin für Sicherheitsmanagement und Großveranstaltungen. Die Frau hatte zeitweise für den Gutachter der Staatsanwaltschaft gearbeitet und war auch ehrenamtlich für das NRW-Innenministerium tätig.

Die FDP sieht darin einen Interessenkonflikt. Innenminister Ralf Jäger (SPD) versicherte: „Sie war nie eine Mitarbeiterin des Ministeriums und hat nie auf Honorarbasis für das Ministerium gearbeitet.“ Die Expertin sei auf Empfehlung der Universität Wuppertal lediglich ehrenamtlich in einer Arbeitsgruppe des Ministeriums tätig gewesen, die einen Leitfaden für sichere Großveranstaltungen im Freien entwerfen sollte. 2012 war die Expertin auch Mitarbeiterin des britischen Sachverständigen Keith Still, der für die Staatsanwaltschaft Duisburg ein Gutachten zur Loveparade erstellt hat. Dabei war sie Kontaktvermittlerin und Übersetzerin.

Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts sei die Frau „zu keiner Zeit an der eigentlichen Gutachtenerstellung beteiligt gewesen“, heißt es in der Vorlage des Innenministeriums für den Ausschuss. Ab Mitte Januar 2012 sei sie überhaupt nicht mehr eingebunden und nicht mehr als Hilfskraft des Professors tätig gewesen. Seine abschließende Stellungnahme habe Professor Still erst im März 2013 vorgelegt.

Die FDP-Opposition sprach von einem offensichtlichen Interessenkonflikt der Mitarbeiterin. Im Innenministerium gebe es einen „Systemfehler“, wenn solche Doppeltätigkeiten nicht abgefragt würden, kritisierte der Abgeordnete Robert Orth.

Bei der Loveparade-Katastrophe waren am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen ums Leben gekommen und über 500 verletzt worden. Das Gericht prüft zurzeit die Zulassung der Anklage. Dabei muss die Strafkammer auch über die Verwertbarkeit des Gutachtens befinden. Mit Blick auf die Unabhängigkeit der Richter enthalte sich die Landesregierung jeder Bewertung, unterstrich der Innenminister. Die Verteidiger können dem Gericht noch bis Mitte Oktober ihre Stellungnahmen zuleiten.

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