Tragödie Erster Loveparade-Prozess: „Strategisch völlig verfehlt“

Julius Reiter, Vertreter von 100 Geschädigten und Hinterbliebenen zu dem jetzt zu Ende gegangenen Verfahren.

Tragödie: Erster Loveparade-Prozess: „Strategisch völlig verfehlt“
Foto: dpa

Düsseldorf. Mehr als fünf Jahre nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg ist ein Feuerwehrmann mit seiner Klage auf Entschädigung gescheitert (s. Kasten). Wir sprachen mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter über den Fall, den eine Bochumer Rechtsanwältin geführt hatte. Reiters Kanzlei Baum Reiter & Collegen vertritt selbst rund 100 Geschädigte des Loveparade-Unglücks. Darunter auch Hinterbliebene verstorbener Opfer.

Klagen auch Sie zivilrechtlich im Namen Ihrer Mandanten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld oder beschränken Sie sich auf die Nebenklage in dem Strafprozess?

Reiter: Wir halten die Geltendmachung der Ansprüche der Geschädigten als Nebenkläger im Strafverfahren für den richtigen Weg, da den Geschädigten hier die Beweismöglichkeiten erleichtert werden. Anders als im Zivilverfahren, in dem der Kläger selber alle Beweismittel vorlegen muss, klären Gericht und Staatsanwaltschaft im Strafverfahren den Sachverhalt von Amts wegen auch zugunsten der Opfer auf. Darüber hinaus kommt unseres Erachtens den Opferrechten im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens eine bedeutendere Rolle zu als vor den Zivilgerichten. Sollten sich im Rahmen des Strafprozesses unsere Schadensersatzansprüche nicht realisieren lassen, behalten wir uns selbstverständlich eigene Zivilklagen vor.

Wie bewerten Sie den ersten jetzt zu Ende gegangenen Zivilprozess? Hier klagte ja jemand, der gar nicht unmittelbar zu den Geschädigten zählte. Schadet dieser Prozess Ihren Mandanten, gefährdet das Verfahren deren Interessen?

Reiter: Der vom Landgericht Duisburg entschiedene Schadensersatzprozess zeichnet ein völlig falsches Bild der Interessen der Opfer. Ich halte es strategisch für völlig verfehlt, eine Klage derart öffentlichkeitswirksam zu führen, bei der es kaum auf die eigentlichen Geschehnisse des Unglücks, sondern auf spezielle Rechtsfragen des Einzelfalls ankommt. In diesem Verfahren stellt sich praktisch nur die Frage, ob auch überhaupt sogenannten Risikogruppen, wie Feuerwehrmännern oder Polizisten, Schadensersatzansprüche zustehen können. In der Öffentlichkeit entsteht auf diese Weise ein falsches Bild vom eigentlichen Schwerpunkt des Verfahrens: Die Aufklärung der Verfehlungen, die zu diesem tragischen Unglück geführt haben. Ein negatives erstes Urteil wirft in der öffentlichen Wahrnehmung möglicherweise ein schlechtes Licht auf die Erfolgsaussichten der tatsächlich Geschädigten.

Wird es überhaupt zu dem Strafprozess kommen oder könnte es sein, dass das Verfahren gar nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird?

Reiter: Dass es zu keiner Eröffnung der Hauptverhandlung kommt, liegt im Bereich des Möglichen. Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Angeschuldigten einer Straftat hinreichend verdächtig erscheinen. Das mittlerweile seit über eineinhalb Jahren andauernde Zwischenverfahren zeigt, dass sich die zuständige Strafkammer des Landgerichts Duisburg hierüber noch uneins ist.

Macht nicht die lange Dauer des Verfahrens die Aufarbeitung immer schwieriger?

Reiter: Selbstverständlich erschwert die lange Dauer des Verfahrens die Aufarbeitung in einem etwaigen Strafprozess. Insbesondere Zeugen fällt eine zutreffende Schilderung der Geschehnisse mit zunehmender Zeit immer schwerer.

Kann das Strafverfahren den von Ihnen vertretenen Mandanten helfen im Sinne einer Aufarbeitung - oder werden da alte Wunden aufgerissen?

Reiter: Für unsere Mandanten ist die lange Dauer des Ermittlungs- und Zwischenverfahrens bei den Strafbehörden sehr belastend. Die Betroffenen können mit dem Erlebten erst dann abschließen, wenn die Frage der Verantwortung geklärt ist.

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