Steuer-Jägerin unter Verdacht

Ein mutmaßlicher Steuerhinterzieher unterstellt der Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen „widerrechtliche Bedrohung“.

Düsseldorf/Krefeld. Sie jagte Ex-Post-Chef Zumwinkel, wies Milliardär Friedrich Karl Flick Steuerhinterziehung nach ebenso wie vielen anderen Prominenten. Doch jetzt steht die Bochumer Steuer-Jägerin, Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen (53), plötzlich selbst unter Verdacht: Sie soll den bekannten Düsseldorfer Wirtschaftsanwalt und mehrfachen Millionär Friedrich Landwehrmann (61), gegen den sie wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 6,4 Millionen Euro ermittelt, "widerrechtlich bedroht" haben. Diesen Vorwurf erhob Landwehrmanns Anwalt Stefan Osing jetzt vor einer Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.

Hintergrund: Die Ermittlungen Lichtinghagens, die bereits 2006 stattgefunden hatten, waren so stichhaltig, dass ein Richter im Juni 2006 Haftbefehl erließ und Landwehrmann wegen Fluchtgefahr in U-Haft wanderte. Denn obwohl auf gesellschaftlichem Parkett in Düsseldorf und Umgebung häufig präsent, besaß Landwehrmann zu diesem Zeitpunkt offiziell keinen festen Wohnsitz in Deutschland und hatte auch keinerlei Eintragungen bei deutschen Meldebehörden.

Andererseits war bekannt, dass er Immobilienbesitz und Vermögen im Ausland hat. Sein Anwalt Stefan Osing dazu gestern: "Kein Kommentar, dies ist ein laufendes Steuerverfahren."

Nach einer Woche Untersuchungshaft stellte Landwehrmann eine Bankbürgschaft über 7,5 Millionen Euro als Kaution und eine weitere, nachrangige Bankbürgschaft über denselben Betrag als Sicherungsleistung für den durch die mutmaßliche Steuerhinterziehung entstandenen Steuerschaden.

Daraufhin sah die Staatsanwaltschaft eine Fluchtgefahr nicht mehr als gegeben und beantragte beim Richter die Aussetzung des Haftbefehls: Landwehrmann kam umgehend wieder auf freien Fuß.

Nun erklären er und seine Anwälte, die Bürgschaften seien durch "rechtswidrige Drohungen" erpresst worden. Lichtinghagen habe damit gedroht, die U-Haft weiter andauern zu lassen, wenn die geforderten Bürgschaften nicht gestellt würden.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf muss nun prüfen, ob die Vorwürfe zu Recht erhoben werden. Genau das aber bestreitet das Land NRW: Nicht die Staatsanwaltschaft entscheidet über eine U-Haft und deren Fortdauer, sondern einzig ein Richter.

Insofern könne es schon deshalb keine "rechtswidrige Drohung" gegen Landwehrmann gegeben haben. Zudem seien stets Anwälte und Steuerexperten bei den Vernehmungen anwesend gewesen: Die hätten eine Bedrohung ihres Mandanten erkennen und zurückweisen können.

Auch bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Hamm vermag man kein Fehlverhalten Lichtinghagens zu erkennen. Sprecherin Oberstaatsanwältin Elke Adomeit: "Wir haben keinerlei Veranlassung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder darauf hinzuwirken, dass in Bochum eines eingeleitet wird."

Nicht zuletzt deswegen vermuten Justiz-Insider, dass es sich bei den Vorwürfen lediglich um einen Prozess-Trick handelt: Margrit Lichtinghagen, die von Steuersündern gefürchtete Expertin für Steuerstraftaten, solle damit im Vorfeld des bevorstehenden Steuerstrafprozesses gegen Landwehrmann diskreditiert werden. Denn die Staatsanwaltschaft Bochum beabsichtigt, noch in diesem Monat Klage gegen den Anwalt beim Landgericht Krefeld einzureichen.

Die Zuständigkeit des Krefelder Gerichts ergibt sich daraus, dass der offiziell wohnungslose Angeschuldigte sich häufig auf dem Krefelder Golfplatz Elfrather Mühle aufgehalten hatte. Dort ist sein Sohn Geschäftsführer.

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