Wer hat Jasmin auf dem Gewissen?

Gutachter entlastet die Mutter. Suche nach dem Brandstifter.

Meschede. Zweieinhalb Jahre nach dem Tod eines 14 Monate alten Mädchens in Meschede werden die Ermittlungen neu aufgerollt. Das Kind war im April 2010 nach einem Wohnungsbrand gestorben. Die Mutter (24) war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden, weil sie durch eine Zigarettenkippe das Feuer verursacht haben soll. Als der Brand ausbrach, war das Kind allein, die Mutter ging ihrer Tätigkeit als Prostituierte in einem Bordell nach.

Ein zweiter Gutachter habe nun festgestellt, dass der Wohnungsbrand nicht auf einen Schwelbrand, sondern auf Brandstiftung zurückzuführen sei, sagte der Arnsberger Oberstaatsanwalt Thomas Poggel gestern. Damit sei die Mutter entlastet. Es müsse neu ermittelt werden.

„Durch das Gutachten ergibt sich eine andere zeitliche Abfolge, die die Mutter entlastet“, sagte Poggel. Nach dem ersten Gutachten waren die Ermittler davon ausgegangen, dass der Frau eine Zigarettenkippe oder glühende Asche in den Kleiderschrank gefallen sei, als sie sich für ihre Tätigkeit in einem Bordell im Nachbarort umgezogen habe. „Der zweite Gutachter hat einen Schwelbrand aber ausgeschlossen“, sagte Poggel.

Auch ein technischer Defekt werde als Ursache ausgeschlossen. Das Feuer sei wahrscheinlich gelegt worden, als die Frau schon nicht mehr in der Wohnung war. „Wir haben also einen anderen Tatzeitpunkt und das führt zu einer kompletten Neubewertung“, sagte der Oberstaatsanwalt.

Aufgrund des ersten Gutachtens hatte die Staatsanwaltschaft die Mutter angeklagt, ein erster Hauptverhandlungstermin im Sommer 2011 blieb ohne Ergebnis. Nun müsse nach einem bisher unbekannten Brandstifter und einem Motiv gesucht werden, sagte Poggel. Außerdem sei natürlich auch noch unklar, ob der Brandstifter wusste, dass die kleine Jasmin allein im Nebenzimmer schlief.

Das Feuer hatte im April 2010 die Wohnung der jungen Prostituierten verwüstet. Die Feuerwehr konnte das Kind noch aus seinem Gitterbett holen, es starb aber kurze Zeit später an den Folgen einer Rauchvergiftung. Auch eine 89 Jahre alte Nachbarin hatten die Feuerwehrmänner aus ihrer Wohnung retten können. Die Seniorin war drei Tage später gestorben, ein Zusammenhang mit dem Brand konnte aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. lnw

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