Bonn Zuviel Qualm vom Balkon: Ehepaar verklagt Zahnarztpraxis
Bonn (dpa) - Wegen der fortwährenden Raucherei auf dem Balkon einer großen Zahnarztpraxis ist ein Rentnerpaar aus Troisdorf am Dienstag vor das Bonner Landgericht gezogen.
Die Eheleute - 77 und 75 Jahre alt - wohnen nunmehr seit über 30 Jahren im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Groß-Praxis mit rund 30 Mitarbeitern direkt unter ihrer Wohnung sei von morgens 7.00 Uhr bis abends 21.00 Uhr mit mehreren Wechselschichten in Betrieb, entsprechend gäbe es keine festen Pausenzeiten.
Tagsüber müssten sie die Fenster geschlossen halten. Auch der Aufenthalt auf ihrem Balkon sei ausgeschlossen. Der Qualm aus der Arztpraxis belaste sie enorm, er ziehe direkt in ihr Schlafzimmer und verbreite sich in der gesamten Wohnung. Bei der Raucherei gebe es „kein Maß und keine Zeiten“, sagte der Kläger beim Gütetermin.
Auf einen Vergleich wollten sich die Parteien nicht einigen. Der Zahnarzt bestand auf einem Urteil, um es „seinen Mitarbeitern besser verkaufen“ zu können. Jetzt will die Bonner Zivilkammer prüfen, ob es sich im vorliegenden Fall um eine „wesentliche Beeinträchtigung“ handelt.
Sollte diese vorliegen, so kann das Rauchen nach einem jüngeren BGH-Urteil (Januar 2015) auf Balkonen auch teilweise verboten werden. In dem Fall aus Brandenburg ging es „nur“ um einen rauchenden Nachbarn - hier geht um die Qualmerei einer ganzen Zahnhelfer-Crew.