18 Monate Ausweisentzug für Islamisten

Neues Gesetz soll Ausreise in Kriegsgebiete verhindern. Verdächtige müssen Ersatzdokumente selbst bezahlen.

Innenminister Thomas de Maiziere stellt einen sogenannten Ersatzpersonalausweis vor, der nach Entzug des normalen Ausweises ausgestellt wird. Foto: Wolfgang Kumm

Innenminister Thomas de Maiziere stellt einen sogenannten Ersatzpersonalausweis vor, der nach Entzug des normalen Ausweises ausgestellt wird. Foto: Wolfgang Kumm

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Berlin. Die Behörden sollen gewaltbereiten Islamisten bis zu 18 Monate den Personalausweis entziehen können, um deren Ausreise in Kampfgebiete wie Syrien und Irak zu verhindern. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium hervor. Verdächtige sollen stattdessen einen Ersatzausweis bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Die Ausstellung dieses Dokuments sollen sie selbst bezahlen.

Bislang ist es bereits möglich, Terroranhängern den Reisepass zu entziehen und eine Ausreise zu untersagen. Da ein solches Verbot aber nicht auf dem Personalausweis vermerkt ist, können Islamisten auch in diesen Fällen relativ unbehelligt das Land verlassen. Viele reisen mit ihrem Personalausweis in die Türkei und von dort aus weiter in die Kriegsgebiete in Syrien und dem Irak.

Das will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterbinden. Deshalb hatte er sich im Oktober mit seinen Länderkollegen darauf geeinigt, auch das Personalausweisgesetz zu ändern, um diese Lücke zu schließen. Die Länder sind mit ihren Behörden in der Praxis für den Ausweis-Entzug zuständig.

In dem Entwurf aus dem Innenressort ist nun vorgesehen, dass die Behörden bei Verdächtigen mit Hinweisen auf eine anstehende Ausreise zunächst für bis zu sechs Monate den Personalausweis entziehen können. Der stattdessen ausgegebene Ersatzausweis kann zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Die Kosten für die Einführung solcher Papiere sind mit rund 400 000 Euro veranschlagt. Geplant ist, dass die Betroffenen für den Ersatz selbst zahlen. Vorgesehen ist eine Verwaltungsgebühr von zehn Euro, jede Verlängerung soll sechs Euro kosten. Red

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