Angestellte dürfen am Arbeitsplatz ein Kreuz tragen

Richter stärken die Religionsfreiheit. Für bestimmte Berufsgruppen definieren sie allerdings Ausnahmen.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht christlicher Angestellter anerkannt, am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es jedoch Einschränkungen, etwa für Krankenschwestern in der Klinik oder der Pflege. Das geht aus einem gestern verkündeten Urteil hervor.

Die Klage richtete sich gegen Großbritannien, das Urteil kann jedoch auch für andere europäische Länder wichtig werden.

Arbeitgeber müssen nun künftig sehr genau abwägen, bevor sie Mitarbeitern ihre Kreuz-Ketten oder Kopftücher verbieten. Denn im Fall einer Angestellten der Fluggesellschaft British Airways, der man das Tragen eines Kreuzes untersagt hatte, stellten die Richter eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit fest. Sie sprachen der 61-jährigen Mitarbeiterin des Bodenpersonals eine Entschädigung von 2000 Euro zu.

Nicht verletzt wurde nach Einschätzung der Richter hingegen die Religionsfreiheit einer Krankenschwester. Weil sie alte Menschen pflege, sei der Schutz der Gesundheit der Patienten vorrangig, ebenso wie die Sicherheit im Krankenhaus. Die Patienten könnten sich bei unbedachten Bewegungen an der Kette verletzen. Das Recht, „religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu tragen, sei durch die Menschenrechtskonvention geschützt, allerdings müssen dabei die Rechte anderer berücksichtigt werden“, heißt es in dem Urteil.

Vor britischen Gerichten waren die beiden Frauen vor ihrem Gang nach Straßburg mit ihrer Forderung gescheitert.

„Ich bin sehr glücklich und froh darüber, dass die christlichen Rechte in Großbritannien und Europa verteidigt worden sind“, sagte die Angestellte der Fluggesellschaft. Damit werde klargestellt, dass Christen sich nicht schämen müssten, zu ihrem Glauben zu stehen.

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