Vergewaltigung: Haftstrafe für Ex-Präsidenten Katsav

Jerusalem (dpa) - Das Oberste Gericht Israels hat den früheren Staatschef Moshe Katzav am Donnerstag wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Die drei Richter bestätigten damit in letzter Instanz das Urteil des Bezirksgerichts in Tel Aviv vom vergangenen Dezember. Es ist das erste Mal, dass ein israelischer Ex-Präsident hinter Gitter muss.

Während der Urteilsverkündung in Jerusalem saß der 65-Jährige mit versteinerter Miene da, bisweilen vergrub er sein Gesicht in den Händen. Fernsehenbilder zeigten, wie er mit einem gequälten Gesichtsausdruck aus dem Gerichtsgebäude zu einem Auto geführt wurde. Der aus dem Iran stammende Politiker hat die Vorwürfe seit Beginn des Verfahrens 2006 stets bestritten.

Der Ex-Staatschef sollte ursprünglich schon am 8. Mai ins Gefängnis. Das Gericht erlaubte jedoch einen Aufschub der Haftstrafe bis zum Ende des Berufungsprozesses. Katzav werde seine Haft nun Anfang Dezember antreten müssen, hieß es. Zuvor war berichtet worden, er müsse schon kommende Woche ins Gefängnis.

Die drei Richter des Obersten Gerichts - zwei Frauen und ein arabischer Israeli - bezeichneten die Hauptzeugin, die zugleich eines der Opfer war, als glaubhaft. Zugleich wiesen sie die Einlassung der Verteidigung zurück, es habe sich um Liebesbeziehungen gehandelt.

Eines der Opfer, über die nur mit dem Kürzel A. berichtet wurde, hatte dem einstigen Staatsoberhaupt vorgeworfen, er habe sie 1998 in seinem Büro in Tel Aviv und zwei Monate später erneut in einem Hotel in Jerusalem vergewaltigt. Die beiden anderen Frauen berichteten, er habe sie unter anderem gegen ihren Willen umarmt und seinen Körper an sie gedrückt.

Katsavs Verteidiger Avigdor Feldman hatte der Zeugin A. Lügen und widersprüchliche Aussagen vorgeworfen. Der Rechtsanwalt deutete zudem die Möglichkeit an, dass zwischen dem Ex-Präsidenten und der Frau „ein intimes Verhältnis mit sexuellen Beziehungen“ in gegenseitigem Einverständnis bestanden haben könnte.

Damit widersprach er jedoch der Einlassung seines Mandanten, der jeglichen Sex mit den Zeuginnen bestritten hatte. Der Vater von fünf Kindern und mehrfache Großvater präsentierte sich als Opfer einer Hexenjagd. Dabei habe auch seine iranische Herkunft als eingewanderter sephardischer Jude eine Rolle gespielt.

Das Tel Aviver Bezirksgericht hatte Katzav Ende 2010 der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung und Behinderung der Justiz schuldig befunden. Insgesamt drei frühere Mitarbeiterinnen, deren Identität geheim gehalten wurde, waren betroffen. Die Verbrechen fallen in Katsavs Amtszeiten als Tourismusminister von 1996 bis 1999 sowie als Präsident von 2000 bis 2007.

Katzav hatte das Strafverfahren im Juli 2006 selbst unfreiwillig in Gang gesetzt, in dem er sich an den Generalstaatsanwalt wandte und behauptete, eines seiner Opfer wolle ihn erpressen. Im Zuge der Ermittlungen wurde er jedoch schnell zum Verdächtigen.

Nach seinem Rücktritt handelten die Anwälte Katsavs mit der Staatsanwaltschaft ein Schuldeingeständnis für ein geringeres Strafmaß aus. Danach sollte er nicht wegen Vergewaltigung, sondern nur wegen sexueller Belästigung und unanständiger Handlungen angeklagt werden. Im April 2008 teilte Katzav jedoch mit, er wolle die Vereinbarung nicht unterzeichnen, sondern vor Gericht seine Unschuld beweisen.

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