Immobilien: Banken verweigern Kredit

Verbraucherschützer beklagen Fälle, in denen Kunden nach Vertragswiderruf kein Anschlussdarlehen bekommen.

Julius Reiter kennt sich mit Verbraucherrecht aus.

Julius Reiter kennt sich mit Verbraucherrecht aus.

Foto: Rechteinhaber: Reiter

Düsseldorf. Banken und Sparkassen macht eine Welle von Widerrufen von Immobilienkrediten zu schaffen. Es geht um die Kunden, die wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung aus ihren zwischen 2002 und 2010 abgeschlossener Kreditverträgen aussteigen können. Was für den Kunden wegen der damals hohen Kreditzinsen die Chance zur Umschuldung in einen zinsgünstigen Vertrag ist, bedeutet für die Bank oder Sparkasse ein schlechtes Geschäft.

Sie hätten keine Anschlussfinanzierung bekommen, schilderten Kunden gegenüber der WDR-Sendung Markt. Der Bankberater habe gesagt, es gebe keinen Kredit für Kunden, die bei anderen Banken per Widerruf den Vertrag beendet hätten. Auch Verbraucherzentralen berichten von solchen Fällen, führen bereits Listen von Banken, bei denen Verbraucher mit dem Wunsch nach einer Anschlussfinanzierung abgeblitzt sind. Julius Reiter, Düsseldorfer Verbraucheranwalt in der Kanzlei Baum Reiter & Collegen, schildert gegenüber unserer Zeitung seine Erfahrung: „Der Kundenbetreuer einer Bank hat mir gesagt, dass der Vorstand beschlossen habe, solche Kunden nicht zu nehmen.“

Das Problem dürfte die Nachweisbarkeit einer solchen Anordnung sein. Reiter, der bei diesem Thema mit dem Eigentümerverband Haus und Grund zusammenarbeitet, stellt klar: „Sollte sich herausstellen, dass es solch einen Vorstandsbeschluss gibt, würden wir sofort Bundeskartellamt und Finanzaufsicht einschalten.“ Reiter hielte ein solches Bankenverhalten für unakzeptabel: „Einen Kreditnehmer als Bankkunden abzulehnen, weil er sich in der Vergangenheit auf sein Widerrufsrecht berufen hat, wäre vergleichbar mit der Ablehnung eines Bewerbers, der in der Vergangenheit einmal einen Arbeitsgerichtsprozess angestrengt hat.“

Alexander von Schmettow, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, sagt, dass er den „Vorwurf der angeblich verweigerten Anschlussfinanzierung“ mangels Daten und Erhebungen nicht beurteilen könne. Er betont aber: „Der Widerruf des Vertrages würde für einen Kunden erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich bringen und kann im Ernstfall teuer werden.“

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