Buback-Mord: Ex-Terroristen sollen in Beugehaft

Weil die ehemaligen RAF-Mitglieder Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts die Aussage weiterhin verweigern, greift der Bundesgerichtshof durch.

Karlsruhe. Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat der Bundesgerichtshof (BGH) gegen drei Ex-RAF-Mitglieder wegen Verweigerung der Aussage Beugehaft angeordnet. Hintergrund ist, dass Brigitte Mohnhaupt (58), Knut Folkerts (56) und der noch einsitzende Christian Klar (55) zu dem genauen Ablauf des Verbrechens schweigen. Entsprechenden Anträgen habe der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes inzwischen zugestimmt, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mit. Den Ex-Terroristen drohen nun bis zu sechs Monate Haft. Da von einer Beschwerde der drei Betroffenen ausgegangen werde, ist der Vollzug der Beschlüsse jedoch vorerst ausgesetzt worden. Mit Hilfe der Beugehaft will die Bundesanwaltschaft eine vollständige Aufklärung des Buback-Mordes und des fehlgeschlagenen Raketenwerferanschlags auf ihr Gebäude im Jahr 1977 erzwingen. Die drei ehemaligen Terroristen hatten bei einer Vernehmung im Zusammenhang mit einem neuen Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordanschlags nicht aussagen wollen.

Angehörige der Opfer fordern Gewissheit über die Schützen

Ihr Verhalten ist typisch für den noch heute festzustellenden Zusammenhalt der einstigen Terroristen: Frühere RAF-Mitglieder hatten sich bisher zumeist geweigert, genaue Angaben zum Ablauf und zur individuellen Täterschaft bei ihren Straftaten zu machen. Es ist daher bis heute unbekannt, wer genau bei den Morden an Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer die tödlichen Schüsse abgab. Angehörige der Opfer hatten 2007 - drei Jahrzehnte nach den RAF-Morden im "Deutschen Herbst" - immer wieder Gewissheit über die einzelnen Schützen gefordert. Im Fall des weiteren Ex-RAF-Mitglieds Günter Sonnenberg hat der BGH-Ermittlungsrichter den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Anordnung von Erzwingungshaft abgelehnt. Sonnenberg wurde ein Auskunftverweigerungsrecht zugestanden, weil er sich sonst mit einer Aussage selbst belasten könnte. Im Gegensatz zu seinen drei Ex- Kollegen ist bei Sonnenberg die Wiederaufnahme seines Verfahrens nicht ausgeschlossen, da es damals nur eingestellt worden war.

KOMMENTAR: Unerträglich

Wolfgang Radau, Westdeutsche Zeitung

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