Dynamopflicht steht auf der Kippe

Verkehrsminister erwägt die Abschaffung, Experten skeptisch.

Berlin. Radfahren wird immer beliebter. Was viele Radler jedoch nicht wissen: In Deutschland besteht eine Dynamopflicht. Wer also ein batteriebetriebenes Anstecklicht verwendet und von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 Euro rechnen. Nach Informationen unserer Zeitung erwägt das Bundesverkehrsministerium jetzt aber, die aus den 70er Jahren stammende Dynamopflicht abzuschaffen.

Schon im Anfang des Jahres in Kraft getretenen „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ heißt es, dass die Vorschriften für Fahrräder besonders im Hinblick auf die Beleuchtung „an den Stand der Technik“ angepasst werden sollen. Der hat sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Leicht handhabbare Batterieleuchten gibt es in allen Varianten. Eine Sprecherin von Minister Peter Ramsauer (CSU) bestätigte jetzt unserer Zeitung, dass derzeit eine Änderung der „lichttechnischen Vorschriften“ in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erarbeitet werde, die „mindestens das jetzige Sicherheitsniveau erhält aber den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt“. Im Klartext: Auch der Freigabe von Batterielampen statt eines Dynamos wird erwogen.

Im Frühjahr will das Ministerium endgültig über ein Ende der Zwangsnutzung entscheiden. Derzeit seien die Beratungen in den entsprechenden Fachgremien noch nicht abgeschlossen, heißt es. Dessen ungeachtet beschäftigte das Thema in der Vergangenheit schon den Bundesrat. Anfang Dezember beriet auch der CDU-Parteitag darüber, weil sich die Junge Union für die Abschaffung der Dynamopflicht stark gemacht hatte. Der Antrag wurde zur Beratung an die Unions-Bundestagsfraktion überwiesen.

Außerdem muss das Licht laut aktueller Straßenverkehrs-Ordnung durchgehend leuchten und darf nicht blinken, was viele Radfahrer aber als sicherer empfinden. Auch darüber wird im Ministerium derzeit beraten.

Unumstritten ist eine solche Maßnahme nicht: So warnen Verkehrsexperten in einer internen Stellungnahme an das Ministerium vor den Folgen für die Verkehrssicherheit. Ganz praktisch heißt es in dem unserer Zeitung vorliegenden Papier: „Welcher Schüler würde schon absteigen und sein Rad schieben, weil die Akkus seines Scheinwerfers entladen sind?“ Darüber hinaus habe die inzwischen weit verbreitete Technik mit Nabendynamo und Standlichtfunktion große Fortschritte gemacht. In der Diskussion ist nun, zumindest für Kinderfahrräder die Dynamo-pflicht beizubehalten. Denn Kinder vergessen schneller, das Batterielicht ans Rad zu stecken.

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