Friedrich will seine Antiterror-Datei retten

Karlsruher Richter stellen kritische Fragen.

Karlsruhe. Im Streit um die Antiterror-Datei sind die Vertreter der Sicherheitsbehörden vor dem Bundesverfassungsgericht unter juristischen Rechtfertigungsdruck geraten. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag zeigten die Richter vor allem Zweifel an der Speicherung von Daten unbeteiligter Kontaktpersonen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verteidigte die Datensammlung von Polizei und Nachrichtendiensten hingegen als „entscheidenden Baustein der Sicherheitsarchitektur“. Überdies hätte jede Einschränkung auch unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsextremismus-Datei, die der Terrordatei nachempfunden sei.

Der pensionierte Richter Roland Suermann hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sieht unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Voraussetzungen für eine Speicherung seien zu unbestimmt, sagte sein Anwalt. Es würden „unbescholtene Bürger erfasst, die in dieser Datei nichts verloren haben“.

Bundesregierung und Sicherheitsbehörden verteidigten die Maßnahmen. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, sagte, die Datei helfe, bei Hinweisen auf mögliche Terrorpläne schnell reagieren zu können. Die 2007 eingerichtete Datei soll helfen, mit schnellem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erfasst werden nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen — insgesamt sind es derzeit mehr als 16 000 Personen.

Die Datensammlung umfasst unter anderem Angaben zu Telekommunikationsanschlüssen, Bankverbindungen und „besonderen Fähigkeiten“, die bei Terroranschlägen nützlich sein könnten. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, hinterfragte vor allem die Speicherung sensibler Daten wie etwa der Religionszugehörigkeit.

Richter Johannes Masing wollte wissen, ob eventuell Daten verwendet würden, die von ausländischen Nachrichtendiensten unter Einsatz von Waterboarding und ähnlichen Foltermethoden gewonnen würden. BND-Chef Hans-Georg Maaßen verneinte das.

Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen. dpa

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