Abgeordnete wollen Recht Todkranker auf würdevolles Sterben stärken

Berlin (dpa) - Abgeordnete von CSU, CDU und SPD haben sieben Voraussetzungen für einen Suizid todkranker Menschen mit Hilfe von Ärzten formuliert. Nun hoffen sie auf eine breite und angemessene Debatte über das sensible Thema Sterbehilfe: „Es gibt hier keine letzten Wahrheiten.“

Abgeordnete wollen Recht Todkranker auf würdevolles Sterben stärken
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Eine Gruppe namhafter Koalitions-Abgeordneter will todkranken Patienten mehr Rechtssicherheit für ein würdevolles und selbstbestimmtes Sterben geben. Auch die behandelnden Ärzte sollen aus einer rechtlichen Grauzone geholt werden. Die Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) knüpfen dies an eine ganze Reihe Voraussetzungen. Organisierte Hilfe beim Suizd - wie die von Sterbehilfevereinen - lehnen sie ab.

Der Mensch am Ende seines Lebens müsse - bei starken Schmerzen - „selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“, sagte Hintze am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers der Abgeordneten zur Regelung der Sterbehilfe. Diese Frage müsse ausschließlich im Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt beantwortet werden. Ärzten soll auf freiwilliger Basis erlaubt sein, „sterbenskranken Menschen zu helfen, selbst aus dem Leben zu scheiden, friedlich zu entschlafen“.

SPD-Fraktionsvize Carola Reimann ergänzte, die Gruppe setze sich für ein „würdevolles und selbstbestimmtes Sterben“ ein. Zugleich gelte es, die Palliativmedizin, also die pflegende und medizinische Betreuung von Sterbenskranken, weiter auszubauen. Dafür setzt sich auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein. Er ist aber beim Thema Sterbehilfe wesentlich zurückhaltender - ähnlich wie Kanzlerin Angela Merkel oder Unionsfraktionschef Volker Kauder (alle CDU).

Der Bundestag will 2015 einen neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe unternehmen, nachdem ein Vorstoß in der schwarz-gelben Koalition gescheitert war. Am 13. November soll es eine umfassende Debatte im Bundestag geben. Danach hoffen die Abgeordneten bis zur Verabschiedung einer Regelung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte auf eine breite öffentliche Debatte. Es werden bis zu vier fraktionsübergreifend angelegte Gruppenanträge erwartet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte es am Donnerstag vorerst, die künstliche Ernährung einer todkranken Komapatientin einzustellen. Der Wunsch der Familie, die nicht ansprechbare Frau sterben zu lassen, müsse neu geprüft werden, entschieden die Richter. Bisher waren die Angehörigen mit ihrem Ansinnen vor Gericht gescheitert. Die Frau hatte 2009 einen Schlaganfall erlitten. Die Ärzte schätzen die Heilungschancen als unrealistisch ein.

Die Parlamentariergruppe um Hintze - Carola Reimann, Karl Lauterbach (SPD), Burkhard Lischka (SPD), Katherina Reiche (CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU) - formulierten sieben Voraussetzungen für eine ärztlich assistierte Selbsttötung. Der Sterbende müsse volljährig und voll einsichtsfähig sein. Es müsse sich um eine unheilbare Krankheit handeln, die unumkehrbar zum Tode führe.

Der Patient müsse zudem erkennbar extrem leiden und umfassend über andere, insbesondere palliative Behandlungsmöglichkeiten beraten worden sein. Die ärztliche Diagnose müsse von einem zweiten Arzt bestätigt werden (Vier-Augen-Prinzip). Schließlich müsse die Handlung durch den Patienten selbst erfolgen - er muss also beispielsweise das tödliche Medikament selbst zu sich nehmen.

Die Sterbehilfebestimmungen sollten nicht im Straf-, sondern im Zivilrecht „im Umfeld der Regelungen zur Patientenverfügung“ geregelt werden, heißt es in dem Eckpunktepapier. Damit wird der Gedanke unterstrichen, dieses Vertrauensverhältnis zwischen Sterbenskranken und Arzt nicht mit Strafe zu bedrohen.

Die Gruppe habe auf eine ausformulierte Gesetzesvorlage verzichtet, um in den kommenden Monaten die Diskussion auch mit Abgeordneten der Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen offen zu halten, hieß es. Lauterbach, von Beruf Arzt, kritisierte, dass das Thema Sterbehilfe in den Ärztekammern nicht angemessen diskutiert werde.

In den Leitlinien der Bundesärztekammer heißt es: „Bei Sterbenden kann die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen, dass eine möglicherweise dadurch bedingte unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf.“ Ähnlich argumentieren Gröhe und wohl die Mehrheit in der Union.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) erklärte: „Eine Regelung, die dazu führen kann, dass Mediziner bei schwerstkranken Menschen Beihilfe zur Selbsttötung leisten, lehne ich auch als Ärztin entschieden ab.“

Auch die katholischen Bischöfe stellten sich gegen den ärztlich assistierten Suizid. „Das Angebot setzt Menschen in Grenzsituationen unter Druck“, sagte Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag). Die frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann sagte der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ (Donnerstag): „Soweit dürfen wir es nicht kommen lassen.“

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