Abwehrzentrum und Datei gegen rechte Gewalt

Berlin (dpa) - Nach den Fahndungspannen bei der Neonazi-Mordserie wollen Bund und Länder Reformen bei den Sicherheitsbehörden angehen. Auch ein neuer Anlauf für ein NPD-Verbot soll konkret geprüft werden.

Trotzdem bleiben auch nach dem Mammuttreffen viele Fragen offen.

Zu den besseren Ermittlungsstrukturen zählen eine neue zentrale Datei, ein Abwehrzentrum und bessere Kooperation der Sicherheitsbehörden. Konkret geprüft werden soll ein neuer Anlauf für ein NPD-Verbot. Das teilten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach dem Treffen mit.

„Wir werden alles tun, um ein klares Signal zu setzen für alle Menschen, die jetzt vielleicht auch verunsichert sind“, sagte Friedrich. „Wir werden alles tun, dafür zu sorgen, damit sie keine Angst mehr zu haben brauchen.“ Die laufenden Ermittlungen würden voraussichtlich Maßnahmen zeigen, die ergriffen werden müssten. Generalbundesanwalt Harald Range zeigte sich bewusst, dass seine Behörde die Voraussetzung dafür liefern müsse: „Wir brauchen die Ergebnisse.“ Friedrich betonte jedoch, bereits vorher könnten Verbesserungen auf den Weg gebracht werden.

So solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die von Friedrich bereits angekündigte bundesweite Verbunddatei mit Daten über Rechtsextreme vorbereiten. Anders als die 2007 eingerichtete Anti-Terror-Datei gegen Islamisten müssten hier nicht nur terroristische Strukturen, sondern es müsse auch das Vorfeld des Extremismus erfasst werden, sagte Friedrich. Zugleich begründete der Minister die Pläne mit dem Erfolg der bestehenden Datei.

Die Behörden von Bund und Ländern müssten in der geplanten Datei nicht alles mit Namen und Zuordnung offenlegen, erläuterte Friedrich. Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich zunächst ablehnend zu einer neuen Zentraldatei geäußert, da es schon verschiedene Datensammlungen gebe. Nun sagte sie, es sei gut, dass Bund und Länder über Lösungen beraten, weil die bestehende Anti-Terror-Datei nicht gegen Rechtsextremismus passe. Laut dem Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, ist operative Wirksamkeit das Ziel.

Nach den Pannen bei der Fahndung nach dem Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe sowie bei den Ermittlungen zu ihrer Mordserie ist für die Politik eine bessere Zusammenarbeit der Ermittler und Fahnder zentral. „Das ist das A und O der Inneren Sicherheit“, sagte der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU). „Alle Akten müssen auf den Tisch“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Friedrich kündigte die Bildung eines „gemeinsamen Abwehrzentrums Rechts“ an. Ort und Struktur seien noch unklar. BKA und Verfassungsschutz sollten besser verzahnt werden. Mit den Ländern und dem Generalbundesanwalt soll über eine Beteiligung gesprochen werden.

Um die Zusammenführung von Hintergrundinformationen der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern zu ermöglichen, ist laut Friedrich eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes angedacht. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, bei den Bürgern dürfe kein Eindruck entstehen, als würde nicht wirklich energisch gegen rechte Gewalt vorgegangen - allerdings müsse das Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdienste beachtet werden.

Im Streit um ein neues NPD-Verbotsverfahren soll eine bereits bestehende Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern die Möglichkeiten ausloten. Leutheusser-Schnarrenberger mahnte: „Auf keinen Fall darf es zu einer Situation kommen, dass ein eingeleitetes NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern verurteilt wäre.“ Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie, für ein Verbotsverfahren könnten die V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 den ersten Anlauf für ein Verbot gestoppt: Es war nicht klar, ob die Beweise gegen die Partei nicht teils von den Informanten des Staats selbst geschaffen worden waren. Ein erneutes Scheitern wäre ein Ritterschlag für die NPD, warnte Rhein. Wie im Jahr 2000 zögen dann mehrere Verfassungsorgane Verbotsanträge in Erwägung, teilte die Bundesjustizministerin mit.

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