Bundesrat stoppt das Fracking

Die umstrittene Gewinnung von Erdgas wird nur nach strengen Auflagen erlaubt — NRW setzt sich hier durch.

Berlin/Düsseldorf. Die Gewinnung von Gas in dem sogenannten Fracking-Verfahren soll in Deutschland nur nach strengen Auflagen erlaubt sein. Das beschloss der Bundesrat am Freitag auf Antrag der NRW-Landesregierung. In NRW sind bereits jetzt selbst die Erkundungen von Investoren ausgesetzt, bis Gutachter die Risiken des umstrittenen Gas-Gewinnungsverfahrens klären.

„Der Beschluss des Bundesrates zeigt die breite Unterstützung für unsere Position, dass wir eine sorgfältige Prüfung der mit dem Fracking verbundenen Risiken benötigen, sagte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (44/SPD/Foto). „Daher ist es konsequent, dass wir den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien ablehnen, solange diese Klärung nicht erfolgt ist.“ Er warnte aber davor, die Tür endgültig zuzuschlagen.

In NRW haben insgesamt vier Konzerne Gewinnungsrechte beantragt und erworben. Die potenziellen Abbaugebiete umfassen das gesamte Westfalen, weite Teile des Niederrheins, des Kreises Mettmanns und das nördliche Wuppertal. Beim Fracking wird mit einem immens hohen Druck ein Gemisch aus Wasser, Chemikalien und Sand in tiefe Erdschichten gepresst. Damit werden Gesteinsschichten aufgebrochen, die Erdgasvorkommen umschließen. Das Gas kann dann kontrolliert entweichen.

Umweltschützer befürchten vor allem Gefahren für das Trinkwasser und verweisen auf Studien aus den USA. Nach deutschen Untersuchungen könnte Deutschland den Gasbedarf für 13 Jahre aus den eigenen Vorräten decken, wenn Fracking umgesetzt würde.

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