Höhere Leistungen für Asylbewerber

Berlin (dpa) - Asylbewerber sollen in Deutschland künftig generell höhere Leistungen bekommen als über Jahrzehnte üblich. Mehr als zwei Jahre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts machte das Bundeskabinett den Weg für eine Neuregelung des Asylbewerber-Leistungsgesetzes von Ministerin Nahles frei.

Höhere Leistungen für Asylbewerber
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In der Debatte um Asylbewerber aus Balkanstaaten mahnte Innenminister Thomas de Maizière, die gestiegenen Zahlen könnte die Akzeptanz für politisch Verfolgte in Deutschland untergraben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Höhe der Leistungen 2012 als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Seitdem bekamen die Betroffenen bereits durch eine Übergangsregelung mehr. Im Vergleich dazu sinken die Beträge in der Regel nun etwas. Zuvor hatte es über 20 Jahre niedrigere Leistungen ohne Anpassung gegeben. Unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung war eine Novellierung des Gesetzes gescheitert.

Die Leistungshöhe soll künftig aufgrund ähnlicher statistischer Größen zur Finanzlage der Privathaushalte wie etwa bei Hartz IV ermittelt werden. So kann ein Asylbewerber etwa 352 Euro bekommen. Das sind rund 40 Euro weniger als ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher, denn Asylbewerber müssen zum Beispiel Hausrat nicht selbst finanzieren. Enthalten sind Sachleistungen wie Essenspakete und Taschengeld.

Die Zeit, in der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, wird von 48 Monaten auf 15 Monate gekürzt. Danach gibt es in der Regel höhere Leistungen entsprechend Sozialhilfe. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben künftig mehr Anspruch etwa auf Schulessen, Ausflüge oder Lernförderung.

Länder und Kommunen werden 2015 um 31 Millionen Euro und ab 2016 um 43 Millionen Euro jährlich entlastet. Denn bestimmte Gruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln fallen nicht mehr unters das Leistungsgesetz, sondern bekommen Grundsicherung oder Sozialhilfe. Kliniken und Ärzte erhalten Behandlungskosten in Eilfällen künftig in der Regel von den Kommunen erstattet.

Nahles und de Maizière pochten darauf, die Debatte um sogenannte Armutseinwanderung aus EU-Staaten nicht zu vermischen mit der Debatte um Flüchtlinge. Der Innenminister wandte sich zudem gegen den Eindruck, er habe in früheren Äußerungen Obergrenzen für den Zuzug von Flüchtlingen gefordert. „Bei Asylbewerbern werden wir jeden Asylantrag prüfen. Da kann es aus Verfassungsgründen keine Obergrenzen geben.“

Debattiert werden muss laut de Maizière gleichwohl, wieviele Flüchtlinge Deutschland als reiches Land aufnehmen kann. Schutzbedürftige sollten Schutz bekommen. „Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass diejenigen, die nicht politisch verfolgt sind, in Deutschland keinen Asylstatus bekommen sollen.“ 26 Prozent aller Asylbewerber kämen aus Balkanstaaten. „Das erschwert die Zustimmung für die Aufnahme von Asylbewerbern, die wirklich Schutz verdienen.“

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, steigt zurzeit stark an. Im ersten Halbjahr 2014 stellten rund 77 000 Menschen einen Antrag - fast 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Die Grünen kritisierten, wegen der harten Linie im Innenressort bleibe es bei Diskriminierung: „Besonders erbärmlich ist, dass Schwarz-Rot - trotz all der dramatischen Todesfälle in deutschen Asylunterkünften - nicht bereit ist, die minimalmedizinische Versorgung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verbessern.“ Dabei gebe eine EU-Richtlinie dies vor. Auch die Caritas forderte unter anderem deshalb die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz.

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