Die Angst vor der Organspende

Der Wunsch nach Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen steht nicht im Widerspruch zu Organtransplantationen.

Düsseldorf. Die Zahl der Organspenden sinkt. Dieser Trend soll sich umkehren. Alle Bürger werden künftig regelmäßig von ihren Krankenkassen angeschrieben und aufgefordert, eine freiwillige Erklärung über ihre Organspendebereitschaft abzugeben.

Doch kann das helfen? Steht der Wunsch nach mehr Organspenden nicht im Widerspruch zu einem anderen Bedürfnis: dass die eigenen Leiden nicht durch intensivmedizinische Maßnahmen hinausgezögert werden? Kann derjenige, der eben diesen Wunsch durch eine Patientenverfügung festlegt, noch gleichzeitig Organspender sein?

Auf den ersten Blick stehen beide Ziele im Widerspruch zueinander: Wenn ein Organ zwecks Organspende entnommen werden soll, muss es noch funktionstüchtig sein. Das wiederum ist nicht der Fall, wenn die Behandlung abgebrochen wird und der Patient verstirbt.

Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht hier eine mögliche Ursache für zurückgehende Organspenden. Professor Günter Kirste, medizinischer Vorstand der DSO: „Einer von mehreren Gründen für den Rückgang der Organspenden liegt vermutlich in der Zunahme von Patientenverfügungen bzw. vorzeitigen Therapieabbrüchen, so dass es gar nicht zu einer Hirntoddiagnostik kommt“. Ohne Hirntoddiagnostik stellt sich die Frage der Organentnahme nicht. Denn Voraussetzung für eine Organentnahme ist der Hirntod, also der vollständige Ausfall aller Gehirnfunktionen.

Zur Vorbereitung der Organentnahme wird der Kreislauf des Spenders, bei dem der Hirntod festgestellt wurde, kurzfristig durch Maschinen aufrechterhalten, um die Organe zu schützen. Kirste betont: „Im Normalfall geht es um ein Zeitfenster von Stunden oder höchstens Tagen, in dem eine intensivmedizinische Behandlung bis zur Hirntoddiagnostik fortgeführt wird.“

Wie lässt sich aber schon in der Patientenverfügung sicherstellen, dass gewährleistet ist, dass ein langes Leiden abgekürzt wird, andererseits aber auch eine Organspende möglich ist? Die DSO verweist auf eine Formulierung des Deutschen Ärztetags: „Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe und Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe. “

Auch das Bundesjustizministerium hat Formulierungsvorschläge für eine Patientenverfügung ins Internet gestellt, in denen der Zusammenhang mit dem Thema Organspende angesprochen wird. Durchaus auch mit der Möglichkeit, Organspenden ausdrücklich auszuschließen. Zu finden unter:

bit.ly/sYrQkF

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