Bedarfssätze von Kindern erhöht „Düsseldorfer Tabelle“: Unterhalt für Kinder steigt

Erstmals seit 2010 werden ab August die Sätze erhöht. Maßgeblich ist die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages.

Düsseldorf. Gute Nachricht für Trennungskinder: Sie bekommen ab dem 1. August höheren Unterhalt. In der jüngsten Düsseldorfer Tabelle werden die Bedarfssätze von Millionen Unterhaltsberechtigten zum ersten Mal seit 2010 angehoben.

„Kinder bekommen endlich mehr Geld“, sagte Jürgen Soyka, Familienrichter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf und einer der Herausgeber der Tabelle am Dienstag. Im Schnitt steigen die Sätze um 3,3 Prozent.

Die aktuelle Ausgabe der bundesweit angewandten Tabelle berücksichtigt insbesondere den steuerlichen Kinderfreibetrag, der am 22. Juli um 144 Euro auf 4512 Euro erhöht wurde. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestunterhalt für unter Sechsjährige von 328 (bisher: 317) Euro. Für Kinder, die älter als 18 Jahre alt sind, beträgt der Mindestunterhalt ab August 504 (bisher: 488) Euro. Mit dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen steigen auch die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Kindern (siehe Grafik). Die Spitze in der Tabelle ist mit 807 (bisher: 781) Euro erreicht.

Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils vier Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind zahlt die Familienkasse dann 188 Euro im Monat, für das dritte Kind 194 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind 219 Euro. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Aber: In diesem Jahr sind noch die alten Kindergeldbeträge maßgebend.

Rechenbeispiel: Der Unterhaltspflichtige hat ein Nettoeinkommen von 2800 Euro im Monat. Er muss für Kinder im Alter von acht und 15 Jahren aufkommen. Laut Tabelle stehen dem achtjährigen Kind 452 Euro und dem 15-Jährigen 528 Euro zu, macht zusammen also 980 Euro.

Allerdings ist das nicht der tatsächlich zu zahlende Betrag. Er verringert sich noch, weil der Unterhaltspflichtige das halbe Kindergeld abziehen darf, in diesem Fall 2 x 92 Euro. Zu zahlen sind demnach 796 Euro.

Anfang nächsten Jahres werden die unterhaltsberechtigten Kinder vermutlich erneut mehr Geld bekommen. Denn der steuerliche Kinderfreibetrag klettert dann auf 4608 Euro — was laut Familienrichter Soyka eine erneute Anhebung der Sätze in der Düsseldorfer Tabelle zur Folge haben dürfte.

Das Recht auf Unterhalt bedeutet längst nicht in allen Fällen, dass die Väter oder Mütter tatsächlich zahlen müssen. Ihnen bleibt ein Selbstbehalt (Eigenbedarf). Die Sätze wurden Anfang des Jahres angehoben (siehe Grafik). Dass die Unterhaltspflichtigen weniger oder nichts an ihren Nachwuchs überweisen, kann sich zum Nachteil des Kindes auswirken. Nur wenn dessen Existenzminimum berührt wird, springen die Sozialkassen ein.

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