Friedrich: Anti-Terror-Gesetze notfalls wieder befristen

Berlin (dpa) - Im Streit über die Verlängerung von Anti-Terror-Gesetzen kommt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich der FDP entgegen. Der CSU-Politiker zeigte sich am Dienstag überraschenderweise doch bereit, die zum Jahresende auslaufenden Gesetze erneut nur zeitlich befristet zu verlängern.

Sollte sich die Koalition darauf verständigen, „dann ist auch eine Befristung in Ordnung“, sagte er im ZDF-„Morgenmagazin“. Zuvor war der Minister dafür eingetreten, die Gesetze unbefristet weiter gelten zu lassen.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 waren in Deutschland zahlreiche Sicherheitsgesetze erlassen worden, davon sind einige wenige befristet. Dabei geht es vor allem um Informationen, die die Geheimdienste von Banken, Fluggesellschaften, Postdienstleistern und Telekommunikationsfirmen zur Terrorbekämpfung bekommen. Anfang 2012 laufen die Gesetze aus, wenn die Koalition sie nicht verlängert oder ganz entfristet. Die Union drückt aufs Tempo und will das Thema möglichst im Mai, spätestens vor der Sommerpause ins Kabinett bringen. Die Gespräche sollen kommende Woche weitergehen.

Friedrich sagte, jetzt werde in der Koalition „ganz in Ruhe“ entschieden, welche Vorschriften verlängert werden sollen. „Die Gesetze haben sich überwiegend bewährt“, betonte er. Im Bayerischen Rundfunk sagte Friedrich, die Maßnahmen seien in den vergangenen Jahren ohnehin „sehr, sehr vorsichtig und sparsam angewendet worden“. In diesen wenigen Fällen seien die Gesetze allerdings sehr erfolgreich gewesen, „und deswegen sind wir der Meinung, dass sie auch verlängert werden müssen“. Mit der FDP sei er hierüber „in einem guten Gespräch“. Mit einer Koalitionskrise rechne er nicht.

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) signalisierte Entgegenkommen: „Es ist Einigkeit in der Koalition, dass wir sehr sorgfältig die befristeten Maßnahmen des Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetzes prüfen.“ Sie räumte im SWR ein, dass einige Maßnahmen „mit Sicherheit“ weiter gebraucht würden - „das hängst davon ab, wie oft sie angewandt wurden“. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, erklärte, auch bei einer erneuten Befristung müsse jede einzelne Norm genau überprüft werden.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte, zudem müsse man sich über eine bessere rechtsstaatliche Ausstattung unterhalten. Bereits seit längerem ist bekannt, dass an vielen Stellen eine bessere Kontrolle durch die G-10-Kommission des Bundestages geplant ist. Die G-10-Kommission ist ein Gremium, das unabhängig und an keine Weisungen gebunden ist. Es entscheidet darüber, ob Beschränkungen des im Grundgesetz verankerten Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses notwendig und zulässig sind. Zu den Geheimdiensten des Bundes gehören der Nachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärischer Abschirmdienst.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast forderte die Koalition auf, nun endlich konkret zu werden. „Wir wollen vom Bundesinnenminister nicht nur flotte Sprüche hören, sondern eine ganz klare Analyse vorgelegt bekommen“, sagte sie am Dienstag in Berlin. Daraus müsse hervorgehen, welche Maßnahmen notwendig für Fahndungserfolge oder für Observationen von Verdächtigen seien und welche nicht. Die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, forderte, alle nach 2001 geschaffenen neuen Befugnisse aus der Anti-Terror-Gesetzgebung gehörten auf den Prüfstand - nicht nur die befristeten.

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