Fahruntüchtige Kranke sollen gemeldet werden

Juristen wollen Ärzte stärker von der Schweigepflicht entbinden.

Düsseldorf. Ärzte sollen das Recht erhalten, die Polizei über Patienten zu informieren, die krankheitsbedingt nicht mehr fahrtüchtig sind. Das empfahl am Freitag der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag. Die Mediziner sollen „bei akuter Gefahr“, wenn aus ihrer Sicht fahruntüchtige Patienten partout nicht aufs Auto verzichten wollen, nicht an ihre Schweigepflicht gebunden sein.

Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages haben zwar keine direkte Rechtsverbindlichkeit, münden aber nicht selten in entsprechenden Gesetzen und fließen häufig ein bei künftigen Gerichtsentscheidungen.

Die am Freitag empfohlene Auflockerung der ärztlichen Schweigepflicht stößt jedoch bereits auf Widerstand — bei anderen Juristen und Ärzten. So warnt beispielsweise der Düsseldorfer Jurist Udo Vetter: „Das ist eine sehr bedrohliche Entwicklung, die das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt stark belastet.“

Für besonders bedenklich hält Vetter die Folgen, die sich aus dieser Lockerung der Schweigepflicht ergeben können. „So werden Ärzte staatliche Spitzel für die Verkehrssicherheit — und die Menschen haben Angst, zum Arzt zu gehen, weil der sie anschwärzen könnte.“

Denn theoretisch seien davon auch ältere Patienten betroffen, aber auch chronisch Kranke. Vetter: „Wo will man die Grenzen ziehen?“ Jeder Diabetiker könne eine plötzliche Unterzuckerung erleiden, Asthmatiker einen akuten Anfall — und dann fahruntüchtig sein.

Zurückhaltend zeigt sich auch Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und Präsident der Ärztekammer Nordrhein: „Da müssen Ärzte in jedem Einzelfall sehr, sehr sorgfältig abwägen, ob ein Notstand vorliegt und sie die Polizei informieren — oder vielleicht stattdessen eine Begleitperson des Kranken.“ Die Meldung eines Patienten an die Polizei komme nach derzeit geltendem Recht nur in sehr extremen Fällen in Frage — und dies sei auch richtig.

Henke: „Wir würden uns entschieden dagegen wehren, wenn die Information an die Polizei zur Regel oder gar verpflichtend werden sollte.“

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