Gauck würdigt Karlsruher Rettungsschirm-Entscheidung

Karlsruhe (dpa) - Bundespräsident Joachim Gauck hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM als friedensstiftend gewürdigt.

„Selbst ablehnende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen in der Regel eine wichtige Funktion: Befriedung“, sagte Gauck am Donnerstag in Karlsruhe. Das Gericht vergebe eine Art „Gütesiegel“ - nach dem Prinzip: „Wenn das Bundesverfassungsgericht nichts auszusetzen hat, dann muss es in Ordnung sein.“ So sei es auch nach der Entscheidung zum Rettungsschirm gewesen.

Das Gericht hatte am 12. September mehrere Eilanträge gegen die Ratifizierung des ESM-Vertrags im Wesentlichen abgewiesen und den Weg für den permanenten Euro-Rettungsschirm - mit Vorbehalten - frei gemacht. Vor der Entscheidung hatte das Gericht Gauck öffentlich dazu aufgefordert, mit der Unterzeichnung des Gesetzes zum Euro-Rettungsschirm zu warten, bis die Richter über die Eilanträge entschieden hatten. Sollte es dabei je Verstimmungen zwischen dem Präsidenten und den Richtern gegeben haben, so war davon beim Antrittsbesuch Gaucks in Karlsruhe nichts zu spüren.

Gauck betonte, die Deutschen dürften nicht als „Präzeptoren (Lehrmeister) von ganz Europa auftreten“, und fügte hinzu: „Das gilt natürlich auch für das Bundesverfassungsgericht.“ Doch das Gericht und seine Rechtsprechung zählten zu den positiven Leistungen Deutschlands auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit.

Das Gericht stelle „den Menschen in den Mittelpunkt und nicht mehr den Staat oder die Klasse, wie es oft genug verhängnisvoll in Deutschland geschehen ist“, sagte Gauck. „Das Gericht hat so das Selbstverständnis der Bundesrepublik maßgeblich mitgeprägt. Es hatte entscheidenden Einfluss darauf, dass Rechtsstaatsbewusstsein und die Rechtstreue in Deutschland im Bewusstsein der Bürger fest verankert sind.“

Ein Gericht, das die anderen Verfassungsorgane zu kontrollieren habe, ziehe dabei zwangsläufig auch Kritik auf sich, sagte Gauck. „Aber Kritik können Sie - da bin ich sicher - aushalten.“ Gauck sagte, es gebe eine „institutionelle Nähe“ zwischen Bundesverfassungsgericht und Bundespräsident. Beide seien unabhängig, was eine besondere Verantwortung mit sich bringe.

Das mit der Nähe stimmt auch in personeller Hinsicht: Auch Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle war nach dem Rücktritt von Christian Wulff im Februar gefragt worden, ob er für das Amt des Bundespräsidenten zur Verfügung stehe. Hätte er zugesagt, wäre Gauck wahrscheinlich nicht Präsident geworden.

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