Grünen-Politiker erstmals Präsident des Bundesrats

Berlin (dpa) - Als erster Grünen-Politiker in der Geschichte der Bundesrepublik steht der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann künftig an der Spitze des Bundesrates. Die Länderkammer wählte den 64-Jährigen einstimmig zum Präsidenten.

Er wolle den Föderalismus in Deutschland populärer und die Arbeit des einflussreichen Bundesrates transparenter machen, kündigte Kretschmann an. Womit sich das Gremium noch befasste:

- RENTE: Zum Jahreswechsel wird der Renten-Beitragssatz wohl - wie von der Bundesregierung geplant - von 19,6 auf 19,0 Prozent sinken. Die Gegner des Vorhabens, die zuvor auch aus den Reihen der CDU Zustimmung erhalten hatten, fanden keine Mehrheit für den Antrag, Anfang 2013 auf die Absenkung ganz zu verzichten und das zusätzlich vereinnahmte Geld in einem Demografiefonds für härtere Zeiten anzusparen. Der Gesetzentwurf zur Beitragshöhe muss noch vom Bundestag verabschiedet werden - er bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

- HARTZ IV: Grünes Licht für mehr Geld: Die Hartz-IV-Sätze für Langzeitarbeitslose und deren Familien steigen Anfang kommenden Jahres um 2,1 Prozent. Ein Single etwa bekommt 382 Euro und damit 8 Euro mehr. Erstmals nach der Hartz-Reform von 2010 werden auch die Sätze für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen aufgestockt. Hartz-IV-Leistungen erhalten rund 6,1 Millionen Menschen. Die Anhebung entspricht der Rentenerhöhung von Anfang Juli.

- INTERNET: Betreiber eines drahtlosen Netzwerks (WLAN) wie Café- oder Restaurant-Besitzer sollen künftig nicht mehr so schnell haften, wenn ihre Gäste über diese Verbindungen mit widerrechtlichen Downloads aus dem Internet gegen das Gesetz verstoßen. Der Bundesrat macht sich deshalb dafür stark, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken. Auf diese Weise sollen sie vor existenzbedrohenden Abmahnungen geschützt werden.

- UMWELT/VERKEHR: Den Ländern geht ein Vorschlag der EU-Kommission zur CO2-Reduktion im Straßenverkehr nicht weit genug. Danach sollen neue Personenkraftwagen nach 2020 durchschnittlich nur noch 95 Gramm des Treibhausgases CO2 pro Kilometer emittieren. Der Wert bezieht sich jeweils auf die gesamte Fahrzeugflotte eines Herstellers. Aus Sicht des Bundesrates setzt dies für Kleinwagenhersteller kaum Anreize für gravierende technische Verbesserungen.

- RECHT: Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass nach 1945 wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilte Homosexuelle rehabilitiert werden. Bislang wurden nur während der NS-Zeit Verurteilte rehabilitiert und entschädigt. In beiden Teilen Deutschlands wurden bis 1969 mehr als 50 000 schwule Männer wegen ihrer Homosexualität verurteilt.

- STERBEHILFE: Ein Verbot der kommerziellen Sterbehilfe rückt näher. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung passierte ungehindert den Bundesrat. Danach soll eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten, wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt. Angehörige, nahestehende Menschen, Ärzte und Pfleger sollen für die Begleitung zum Sterbehelfer aber nicht belangt werden.

- NS-OPFER: Der Bund ist aufgefordert, mehr für die Pflege von Gräbern der Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft tun. Die Regierung soll nach dem Willen des Bundesrats dafür sorgen, dass auch jene Ruhestätten auf Dauer gepflegt werden, die nicht unter den Schutz des Gräbergesetzes fallen. Bislang ist nur für die Gräber jener NS-Opfer gesorgt, die vor 1952 starben. Auf Betreiben des Zentralrats der Sinti und Roma soll diese Einschränkung entfallen.

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