Interview mit Bundesinnenminister Friedrich: NPD sollte nicht mehr gewählt werden

Der Bundesinnenminister über die Chancen für ein Partei-Verbot, die wehrhafte Demokratie und die Zusammenarbeit mit den Ländern.

Berlin. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hält sich einen Antrag in Karlsruhe für ein Verbot der NPD weiter offen. Chancen und Risken müssten noch abgewogen werden, so Friedrich im Gespräch mit unserer Zeitung.

Herr Minister, die Bundesländer haben angekündigt, notfalls auch im Alleingang ein Verbot der NPD anzugehen. Jetzt sind Sie wieder am Zuge — gehen Sie mit?

Friedrich: Es bleibt bei dem, was wir von Anfang an vereinbart haben: Wir warten das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab, die anhand der Kriterien für ein erfolgreiches Verbotsverfahren die gesammelten Materialen über die NPD bewertet. Dann werden wir die Chancen und Risiken eines Verbotsantrags abwägen.

Aber welchen Sinn macht das noch, wenn sich die Länder augenscheinlich längst entschieden haben?

Friedrich: Um die NPD erfolgreich verbieten zu lassen, müssen wir beweisen, dass die NPD eine aktiv-kämpferische aggressive Grundhaltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hat. Wir haben alle Vorbereitungen getroffen, dass wir Erfolg haben können. Wir haben die V-Leute aus der oberen Führungsebene abgezogen, wir haben eine Materialsammlung angefertigt. Aber: Es gibt juristische Risiken, die auch politisch nicht unbeachtet bleiben können.

Das heißt, Bund und Länder ziehen nicht an einem Strang?

Friedrich: Bund und Länder haben eine klare gemeinsame Einschätzung der Verfassungsfeindlichkeit der NPD, aber möglicherweise eine unterschiedliche Beurteilung, was Chancen und Konsequenzen eines Verbotsantrags angeht. Wir werden am Ende eine nüchterne Analyse vornehmen, aufgrund einer rechtlichen und politischen Einschätzung.

Wäre es nicht ein Armutszeugnis für die wehrhafte Demokratie, wenn es nach der langen Debatte um die NPD nicht zu einem Verbot käme?

Friedrich: Es wäre eine große Stärke der Demokratie, wenn diese Partei einfach nicht mehr gewählt und deswegen von selber verschwinden würde. Das Verbot einer Partei ist ein legitimes Mittel, aber es hat zu Recht hohe Hürden. Wenn die Beweislage ausreicht, gehört sie verboten. Und dann wird sie auch verboten.

Wie bewerten Sie, dass die NPD selber in Karlsruhe eine Prüfung ihrer Verfassungstreue beantragt hat?

Friedrich: Die NPD hat Ähnliches schon einmal versucht und müsste eigentlich wissen, dass dieser Antrag keinen Erfolg verspricht.

Täuscht der Eindruck, dass ihre Zusammenarbeit mit den Ländern — gelinde gesagt — schwierig ist? Ihre Verfassungsschutzreform kommt nicht wirklich voran.

Friedrich: Das Reformkonzept wird Stück für Stück umgesetzt. Das gilt zum einen für die Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz. Zugleich habe ich ein Reformpaket für den Verfassungsschutzverbund mit den Ländern vorgeschlagen. Auch das wird weiter verfolgt. Auch beim Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum werden am Ende alle Länder dabei sein.

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