Bischöfe entschärfen Arbeitsrecht Katholische Kirche: Wiederverheiratete dürfen weiter arbeiten

Wiederverheiratete im katholischen Dienst sollen nicht mehr entlassen werden. Bistum Köln setzt Reform zum 1. Juli um.

Köln. Wer Mitarbeiter der katholischen Kirche ist und nach einer Scheidung wieder heiraten möchte, der muss nicht mehr in jedem Fall um seine Anstellung fürchten. Das steht in der neuen „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“, die die deutsche Bischofskonferenz jetzt beschlossen hat.

„Was denn Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden“ schreibt das Markus-Evangelium. Nach diesem Grundsatz beurteilt die katholische Kirche eine vor Gott geschlossene Ehe. Eine Wiederverheiratung nach Scheidung wurde dementsprechend bisher als Ehebruch bewertet und bei Mitarbeitern im Kirchendienst mit Entlassung geahndet. Dieser strenge moralische Maßstab galt bisher für rund 700 000 Menschen, die in Deutschland bei der katholischen Kirche und angeschlossenen Institutionen wie der Caritas arbeiten.

Für die Lockerung definierte die Bischofskonferenz als Ausnahmen solche Fälle, die die „Integrität und Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigen“ oder die „ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis erregen“. Was das konkret bedeutet, geht nicht aus der Reform hervor und macht auch manche Kircheninsider ratlos. Grundsätzlich ausgeschlossen sind zudem Mitarbeiter, die pastoral oder katechetisch (z.B. Pastoralreferenten und Religionslehrer an erzbischöflichen Schulen) tätig sind und auch solche, die für ihre Tätigkeit eine besondere bischöfliche Beauftragung erhalten haben (z.B. leitende Mitarbeiter im Generalvikariat).

Und noch ein Pferdefuß: Die Reform hat nur empfehlenden Charakter. Jedes Bistum kann selbst entscheiden, wie es damit umgeht. Das Erzbistum Köln, zu dem neben der Domstadt unter anderem Wuppertal und Düsseldorf gehören, hat sich für die Reform entschieden. Ab dem 1. Juli tritt sie dort in Kraft. Im Erzbistum Köln sind rund 60 000 Mitarbeiter im kirchlichen Dienst beschäftigt.

Im Bistum Aachen, das rund 7750 Mitarbeiter beschäftigt und zu dem zum Beispiel Krefeld gehört, wird die Änderung der Grundordnung voraussichtlich zum 1. August in Kraft treten. Bistumssprecher Stefan Wieland resümiert: „Der Entschluss zeigt, dass sich die Katholische Kirche mit der Lebenswirklichkeit vieler Mitarbeiter intensiv auseinandersetzt.“

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