Koalition plant neues Gesetz: Kampf gegen Zwangsprostitution

Koalition plant neues Strafgesetz, das Freier abschrecken soll.

Berlin. Freiern in Deutschland droht künftig eine Strafe, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Dieser Plan gehört zur umfassenden Reform des Prostitutionsgesetzes, die eine große Koalition schon kommendes Jahr in Angriff nehmen will.

Dies sei „eine der ersten Aufgaben, die die Bundesregierung angehen muss“, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig am Montag in Berlin. Zur Reform des zwölf Jahre alten Gesetzes gehören auch eine stärkere Kontrolle von Bordellen und das Verbot von ausbeuterischen Praktiken wie „Flatrate-Sex“.

Seit dem Jahr 2002 gilt in der Bundesrepublik eines der liberalsten Prostitutionsgesetze weltweit. Manche Schätzungen gehen von bundesweit rund 400 000, andere von deutlich mehr Prostituierten aus.

Union und SPD planen jetzt zwar eine strengere Reglementierung, doch „eine generelle Bestrafung von allen Freiern wird nicht erwogen“, versicherte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. Das ist beispielsweise in Frankreich der Fall, wo Gesetzespläne eine Strafe von mindestens 1500 Euro für sämtliche Freier vorsehen.

In Deutschland wollen CDU, CSU und SPD nur jene Freier bestrafen, „die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen“. Auf diese Formulierung im schwarz-roten Koalitionsvertrag hatten sich die zuständigen Familienpolitiker Anfang November verständigt.

In der Koalitionsarbeitsgruppe der Innen- und Rechtspolitiker soll das Vorhaben allerdings kontrovers diskutiert worden sein. Kritiker bemängeln, im konkreten Fall dürfte dem Freier nur schwer nachzuweisen sein, dass er es „wissentlich“ mit einer Zwangsprostituierten zu tun hatte. Uhl sprach deshalb von Fällen „erkennbarer Zwangsprostitution“, etwa wenn die Prostituierte mit Gewalt vorgeführt werde oder erkennbar unter Drogen stehe.

Schwesig betonte jedoch, unabhängig vom Problem der Nachweisbarkeit wäre ein solcher Straftatbestand ein „wichtiges Zeichen“. Das Recht müsse auch Maßstäbe festlegen, was in der Gesellschaft geboten und was verboten sei. Welche Strafe den Freiern konkret droht, ist bislang allerdings offen. dpa

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