Koalition streitet über Steuervorteil auch für Homo-Ehen

Berlin (dpa) - Der Vorstoß von 13 CDU-Abgeordneten für eine steuerliche Gleichbehandlung homosexueller Lebensgemeinschaften mit Eheleuten sorgt für Ärger im konservativen Lager der Union.

Widerstand kommt vor allem aus der CSU, die auf Rückendeckung der katholischen Kirche setzen kann. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt dagegen den Vorstoß, wonach auch eingetragene schwule und lesbische Lebenspartnerschaften vom Ehegatten-Splitting profitieren sollten.

„Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte“, sagte Schröder der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstag). Der Koalitionspartner FDP sowie SPD, Grüne und Linke begrüßten den Vorstoß als überfällig. Ähnlich äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband. Das Finanzministerium sieht keinen Änderungsbedarf. Im vergangenen Jahr lebten 27 000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft.

Aus Sicht der 13 CDU-Parlamentarier ist es nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden müsse, die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Die Unionsfraktion solle endlich die steuerliche Gleichstellung als eigene politische Entscheidung umsetzen, erklärten die Initiatoren, zu denen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach sowie Gesundheitsexperte Jens Spahn gehören. „Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet“, hieß es.

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt äußerte sich betont zurückhaltend. „Das ist eine Initiative innerhalb der Unionsfraktion. Wir warten jetzt ab, wie die Fraktionsführung das Verfahren zu dieser Initiative nach der Sommerpause gestalten möchte.“

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt erklärte: „Ich bin äußerst skeptisch, wenn es darum geht, Ehe und homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich gleichzustellen.“ Die Ehe zwischen Mann und Frau stehe unter besonderem Schutz, weil sie grundsätzlich auf die Weitergabe von Leben ausgerichtet sei: „In homosexuellen Beziehungen ist dies nicht der Fall.“ Diese Diskussion werde aber in den parlamentarischen Gremien geführt und nicht in der Sommerpause.

CSU-Finanzexperte Hans Michelbach ist sich sicher: „Im Finanzausschuss des Bundestages wird das Vorhaben keinesfalls eine Mehrheit bekommen.“ Die Initiative sei gesellschaftspolitisch hoch umstritten. Auch wolle die schwarz-gelbe Koalition die Sanierung des Haushalts nicht mit weiteren Steuervergünstigungen belasten.

Kritik kam auch von der Deutschen Bischofskonferenz: „Die katholische Kirche kann die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit dem Bund der Ehe von Mann und Frau grundsätzlich nicht gutheißen und spricht sich infolgedessen gegen eine rechtliche Gleichbehandlung aus“, sagte Sprecher Matthias Kopp der „Passauer Neuen Presse“ (Mittwoch). „Die Lebensform der Ehe bedarf des besonderen Schutzes des Staates wie der Kirche.“

Durch das Splitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Beim Bundesverfassungsgericht sind diverse Verfahren zur Frage des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig. Mehrere Finanzgerichte hatten für eine Gleichbehandlung plädiert.

Das Finanzministerium sieht nach einem Bericht der Tageszeitung „taz“ (Mittwochs) derzeit keine Notwendigkeit, eingetragenen Lebenspartnern dieselben einkommensteuerlichen Privilegien wie Eheleuten zu gewähren. Doch auch in den Bundesländern gibt es Bestrebungen, die Ungleichbehandlung zu beenden.

In den Beratungen über das Jahressteuergesetz 2013 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, auch die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht mit aufzunehmen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erklärte zum CDU-Vorstoß: „Die Ankündigung geht in die richtige Richtung und ist längst überfällig.“

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