Leistungsschutzrecht: Trittbrettfahrer im Netz sollen gestoppt werden

Am 29. November wird im Bundestag erstmals das Thema Leistungsschutzrecht debattiert. Google wehrt sich jetzt mit einer Kampagne. Doch worum geht es überhaupt?

Düsseldorf. Inhalteklau im Internet — das Thema bewegt die Medienbranche. Mit ein paar Klicks lassen sich Artikel vervielfältigen — ohne dass der kommerzielle Nutzer dafür zahlt. Wir brauchen ein Leistungsschutzrecht, ist die Antwort der Verleger. Dass ein solches kommen soll, steht im Koalitionsvertrag.

Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, zeigt die verlegerischen Nöte anhand eines Falles: Ein Internet-anbieter hatte 25.000 Texte von den Webseiten zweier Zeitungen kopiert und auf seine Homepage gestellt. Dort wurden sie kostenlos angeboten, und die Reichweite wurde vermarktet (Geld mit Werbung verdient).

Die Verlage zogen vor Gericht. Sie konnten durch die Mithilfe von Autoren exemplarisch für 70 Artikel die jeweils unerlaubte Nutzung beweisen. Die Richter verlangten jedoch auch die Nachweise für die restlichen 24.930 Artikel. Dies hätte bedeutet, viele hundert freie Journalisten in das Gerichtsverfahren einzubinden.

Mit Hilfe eines Leistungsschutzrechts könnten die Verlage dagegen aus eigenem Recht auch ohne Mitwirkung der Autoren gegen Nutzer vorgehen, die ungefragt Inhalte vermarkten. Und über eine Verwertungsgesellschaft, so die Idee, könnte man mit kommerziellen Nutzern Lizenzverträge abschließen, damit diese für die von den Verlagen zuvor erbrachten Leistungen — Organisation, Vermarktung, Personal und Vertrieb der journalistischen Leistungen — bezahlen.

Gegen ein solches Leistungsschutzrecht gibt es Widerstand. So argumentieren der Bundesverband der Industrie, Einzelhandelsverband und andere Wirtschaftsverbände: Wenn sich Verlage entscheiden, ihre Angebote frei zugänglich ins Internet zu stellen, dürfe nicht gleichzeitig „durch die Hintertür eine Kostenpflicht“ eingeführt werden. Man befürchtet, dass bei Einführung eines Leistungsschutzrechts Unternehmen gezwungen wären, auf allen internetfähigen Geräten Zugangssperren für Verlagsseiten durchzuführen. Der Internetkonzern Google hat zwei Tage vor der Bundestagsdebatte eine Kamagne gestartet.

Die Verleger hingegen betonen, dass niemand das Angebot einer Lizenz zur Nutzung der Inhalte annehmen müsse. Man wolle nur diejenigen zum Bezahlen der Inhalte bringen, die diese Inhalte gewerblich nutzen. Dies biete im Vergleich zu einer von vornherein im Internet aufgestellten Bezahlschranke — Nutzung des Internetangebots der Zeitungen und Zeitschriften nur gegen Bezahlung — den Vorteil, dass die rein private Nutzung weiter kostenfrei bleiben könne.

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