Mehr Geld für Geschiedene

Regierung will Unterhaltsrecht nachbessern. Bei langjähriger Ehe wird der Ex-Mann stärker zur Kasse gebeten.

Berlin. Die Bundesregierung will das Unterhaltsrecht für Geschiedene im Fall einer langjährigen Ehe entschärfen. Künftig soll bei einer Scheidung die Dauer einer Ehe stärker berücksichtigt und so ein sozialer Abstieg vor allem von Frauen verhindert werden.

Sie können damit rechnen, mehr und länger Unterhalt von ihrem Ex-Mann zu bekommen, wenn sie lange verheiratet waren.

Mit dem Gesetzentwurf erfolge eine Nachjustierung der Reform des Unterhaltsrechts von 2008, sagte am Sonntag eine Sprecherin des Justizministeriums. Die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Ute Granold (CDU), betonte: „Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen.“

Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts vor fünf Jahren war die sogenannte nacheheliche Solidarität auf ein Minimum beschränkt worden. Damit sollte die frühere Praxis nach dem Motto „einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin“ beendet werden, nach der ein Mann oft bis ans Lebensende zahlen musste, damit die Ex-Partnerin nach der Scheidung keine Abstriche machen muss.

Denn bis zur Reform galt: Nach einer Scheidung musste der Partner Unterhalt zahlen, der während der Ehe für den Unterhalt oder den größten Teil davon gesorgt hatte.

Seit der Reform sind Ehepartner nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich. Mit den Änderungen wurde Frauen auch signalisiert, erwerbstätig zu bleiben, da sie durch eine Eheschließung allein nicht mehr abgesichert sind.

Ab wann eine Ehe als langjährig einzustufen ist, bleibt in dem Entwurf offen. Es gehe um einen fairen Interessenausgleich, wird Granold zitiert. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zeigte sich gegenüber unserer Zeitung offen für die Pläne. Sie müssten aber gut geprüft werden. Eine Reform muss den Bundesrat passieren.

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