Ministerium weist Kritik an Sterbehilfe-Gesetzentwurf zurück

Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium hat Kritik am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe zurückgewiesen. „Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft“, sagte Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft am Mittwoch in Berlin.

Er reagierte damit auf Vorwürfe von Unionsseite und Ärzten, auch Mediziner und Pfleger könnten - anders als bisher geregelt - künftig straffrei Beihilfe zum Suizid geben.

In dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll gewerbliche Sterbehilfe mit Haft bestraft, Sterbe-Beihilfe für Angehörige und andere nahestehende Personen jedoch straffrei bleiben. Wörtlich heißt es ergänzend dazu: „Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies z. B. beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“

Mertzlufft betonte, damit werde „mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte straffrei gestellt“. Geregelt würden „Spezialfälle“ besonders enger und langer persönlicher Beziehungen, bei denen ein Beteiligter „dann zufällig auch Arzt ist“. Es gehe um äußerst schwierige rechtlich-moralische Fragen. Der Entwurf sei derzeit in der Ressortabstimmung und „keine Herzensangelegenheit“ von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie setze lediglich den Wunsch der Koalitionsspitzen um.

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