Neuer Prozess gegen NPD-Fraktionschef Pastörs

Schwerin (dpa) - Der NPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Vor dem Amtsgericht Schwerin werden dem Rechtsextremisten Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung zur Last gelegt.

In einer Parlamentssitzung im Januar 2010 hatte Pastörs laut Anklage eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der Nazi-Gewaltherrschaft herabgewürdigt und den Holocaust indirekt geleugnet.

Der Anwalt von Pastörs, dessen Partei- und Fraktionskollege Michael Andrejewski, forderte die Hinzuziehung eines weiteren Berufsrichters. Er begründete dies mit der Tragweite der Gerichtsentscheidung, da sein Mandant als Abgeordneter unter dem besonderen Schutz der sogenannten Indemnität stehe. Demnach dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder Bundesversammlung zum Schutz der freie Meinungsäußerung nicht wegen Aussagen im Parlament gerichtlich verfolgt werden.

Der erste Verhandlungstag wurde nach nur einer Stunde beendet. Der Prozess soll am 9. August fortgesetzt werden.

Der NPD-Politiker war im Oktober 2010 vom Landgericht Saarbrücken bereits wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im April 2012 hat ihm das Landgericht Rostock ehrverletzende Äußerungen gegenüber der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern unter Strafandrohung untersagt. Pastörs hat Berufung eingelegt.

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