Nur wenige Minijobber zahlen für die Rente ein

Die neue Möglichkeit nutzen rund 24 Prozent der 2,8 Millionen Beschäftigten.

Berlin. Die zu Jahresbeginn eingeführte Rentenversicherungspflicht bei Minijobs wird bislang nur wenig genutzt. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

Für Minijobs im gewerblichen Bereich zahlen die Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Lohns. Bei Tätigkeiten in privaten Haushalten sind es fünf Prozent.

Bis Ende 2012 konnten Minijobber diese Beiträge freiwillig aufstocken. Seit Januar hat die Bundesregierung den ergänzenden Beitrag gesetzlich zur Pflicht gemacht — allerdings mit Hintertür: Minijobber können sich auf Antrag vom Eigenbeitrag befreien lassen.

Er entspricht der Differenz zwischen dem Arbeitgeberbeitrag und dem Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,9 Prozent. Für einen Minijob zum Beispiel in der Gastronomie oder im Handel wären demnach 3,9 Prozent zusätzlich fällig, für einen Minijob in einem Privathaushalt 13,9 Prozent. Bei der geltenden Verdienstobergrenze von 450 Euro müsste ein Minijobber also 17,55 Euro selbst zahlen. Arbeitet er in einem privaten Haushalt, wären es 62,55 Euro.

Die Versicherungspflicht gilt nur für Neufälle: Von den rund 2,8 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Januar einen Minijob angetreten haben, führen derzeit 621 000 den zusätzlichen Beitrag an die Rentenkasse ab.

Das entspricht einem Anteil von knapp 24 Prozent. Gut drei Viertel der neuen Minijobber haben sich also davon befreien lassen. Nach Angaben der Minijobzentrale in Cottbus gibt es derzeit etwa 7,2 Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland.

Durch die Beitragsaufstockung stehen Minijobbern alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Das heißt zum Beispiel, dass sie Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente sowie eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben.

Umgekehrt kann der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt. Obendrein sind die eigenen Beiträge Voraussetzung, um von der staatlichen Riester-Förderung zu profitieren.

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