Samenspendern drohen Unterhaltsklagen

Politiker fordern Gesetzesänderungen, um Spender zu schützen.

Berlin. Kinder haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist — auch wenn es sich um einen anonymen Samenspender im Rahmen einer künstlichen Befruchtung handelt. So hatte das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch geurteilt.

Der Richterspruch wirft eine Reihe von Problemen auf, die per Gesetz geklärt werden müssen. Schätzungsweise 100 000 Kinder sind seit den 1970er Jahren durch eine künstliche Befruchtung mit dem Samen anonymer Spender in Deutschland gezeugt worden. Ob dieser Trend auch nach diesem Urteil anhält, wird von Experten bezweifelt.

„Das Urteil gibt Anlass, eine gesetzgeberische Klarstellung der Rechtslage zu prüfen“, forderte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfaktion im Bundestag, Andrea Voßhoff (CDU). Dabei gehe es auch um Unterhalts- und Erbschaftsfragen.

Ähnlich sieht es der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann. Die Samenspende sei für viele Paare, die sich ein Kind wünschten, aber dazu nicht selbst in der Lage seien, ein guter Weg, um sich diesen Wunsch zu erfüllen, so Buschmann. „Die Frage ist jetzt, ob es dafür auch künftig Samenspender geben wird.“

Anonyme Samenspender wollen natürlich nicht in die Pflichten eines Vaters eintreten. Sie tun es für Geld. „Der Samenspender hätte aber nach geltender Rechtslage alle Rechte und Pflichten der leiblichen Vaterschaft, wenn er als Vater festgestellt wird“, erläuterte Buschmann. Damit sei er dem Risiko einer Unterhaltsklage ausgesetzt. „Für so etwas muss der Gesetzgeber gewappnet sein.“

Denkbar sei, ein durch anonyme Samenspende gezeugtes Kind wie eine Adoption zu behandeln, so Buschmann. Dabei gehen die Unterhaltspflichten auf die neuen, nicht-leiblichen Eltern über.

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