Parteien wollen zügig über neues Wahlrecht verhandeln

Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts tickt die Uhr. In gut einem Jahr muss die Wahlrechtsreform fertig sein, damit im Herbst 2013 ein neuer Bundestag gewählt werden kann. Die großen Parteien wollen deshalb schnell gemeinsam ein neues Wahlgesetz auf die Beine stellen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die jüngste Wahlrechtsreform gekippt hatte, schloss die schwarz-gelbe Koalition am Donnerstag einen neuerlichen Alleingang aus. SPD und Grüne erklärten sich zur zügigen Aufnahme von Gesprächen bereit. „Das Vakuum, Deutschland ohne Wahlrecht, darf nicht lang bestehen bleiben“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck.

Unklar ist noch, ob die Linke in die Verhandlungen über ein neues Wahlgesetz eingebunden wird. Während die Grünen ausdrücklich für Gespräche mit Koalition, SPD und Linksfraktion werben, sieht man bei der Union keine Notwendigkeit für eine Beteiligung der Linken. Spätestens im Herbst des kommenden Jahres, wenn ein neuer Bundestag gewählt werden soll, muss das überarbeitete Gesetz fertig sein.

Die Gespräche der Fraktionen sollen spätestens Anfang September nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen. Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der Zeitung „Die Welt“ (Donnerstag): „Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen Gesetzentwurf einbringen könnten.“

Die Karlsruher Richter hatten die von Union und FDP beschlossene Reform des Bundestagswahlrechts für nichtig erklärt, vor allem wegen Verzerrungen durch die zahlreichen Überhangmandate.

Der Düsseldorfer Staatsrechtler Sebastian Roßner sieht für den Bundestag zwei Möglichkeiten: Entweder er begrenzt die Zahl der Überhangmandate - wie vom Verfassungsgericht vorgegeben - auf 15, oder er gleicht Überhangmandate durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien aus. „Die Möglichkeit des Ausgleichs ist wahrscheinlich die einfachere“, sagte Roßner der Nachrichtenagentur dpa.

Auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann setzt auf diese Variante. „Wir werden mit unserem Vorschlag, alle Überhangmandate auszugleichen, in die Verhandlungen gehen“, kündigte er in einem Brief an die SPD-Abgeordneten an. „Die im Zweitstimmenergebnis ausgedrückte Mehrheitsverteilung muss sich in der Sitzverteilung des Bundestages widerspiegeln“, heißt es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt.

Der SPD-Abgeordnete Dieter Wiefelspütz zweifelt an den angepeilten Ausgleichsmandaten. Als Problem sieht er die Obergrenze von 15 Überhangmandaten. „Eine solche hohe Zahl wiederum durch Ausgleichsmandate neutralisieren zu wollen, hieße, das Parlament personell aufzublähen“, warnte er in den „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitag). Wiefelspütz warb stattdessen dafür, „dass die Überhangmandate vollständig verschwinden“. Grünen-Geschäftsführer Beck hält es ebenfalls für das Beste, „wenn Überhangmandate gar nicht anfallen“.

Entwarnung gibt es hingegen für die 16 deutschen Landesparlamente. In einigen Bundesländern sind Überhangmandate grundsätzlich ausgeschlossen, in allen anderen Fällen werden sie durch Ausgleichsmandate kompensiert. Die Befürchtung, dass nach dem Karlsruher Urteil auch die Wahlgesetze einiger Länder geändert werden müssten, ist damit unbegründet.

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