Unterhaltspflichtigen bleibt künftig mehr zum Leben

Düsseldorf (dpa) - Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten - für die betroffenen Kinder steht dagegen die zweite Nullrunde an.

Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren darf künftig 1000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten.

Die Anhebung sei durch die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze notwendig geworden. „Die Opfergrenze ist das Existenzminimum“, sagte Familienrichter Jürgen Soyka. Die Änderungen werden am 1. Januar 2013 wirksam. Die Unterhaltssätze der „Düsseldorfer Tabelle“ für die Kinder bleiben unverändert.

Viele Trennungskinder könnten dadurch dennoch in die Sozialhilfe rutschen, wenn beim Unterhaltszahler der Mindestsatz für die Kinder nicht mehr übrig bleibt. In Deutschland gibt es knapp drei Millionen minderjährige Trennungskinder. Hinzu kommen die unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder.

Für die nicht oder geringfügig arbeitenden Ex-Partner gibt es tendenziell weniger Geld. Sie müssen sich teilen, was nach Abzug von Kindesunterhalt und Selbstbehalt übrig bleibt.

Der Selbstbehalt für arbeitslose Unterhaltspflichtige steigt von 770 auf 800 Euro. Bei unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern, die nicht mehr in der Schule sind, steigt der Satz von 1150 auf 1200 Euro. Bei einem nichtehelichen Kind liegt der Selbstbehalt künftig bei 1100 statt 1050 Euro.

Im Einzelfall sei der Selbstbehalt weiter nach oben steigerbar, etwa beim Nachweis, dass für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist, oder weil die gestiegenen Energiekosten den Ansatz für die Wohnkosten sprengen.

Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden. Auf der anderen Seite werde der Staat den Lebensunterhalt vieler Kinder stärker bezuschussen müssen. „Das wird nicht wenig sein, was da auf den Staat zukommt“, sagte Soyka.

Dem Regelsatz von 382 Euro für die Lebenshaltung wurden Wohnkosten von 360 Euro Warmmiete, 30 Euro für Versicherungen, 28 Euro für Mehrkosten wie die GEZ-Gebühren und 200 Euro als Arbeitsanreiz hinzugefügt - ergibt 1000 Euro.

Wenn die Unterhaltspflicht für die eigenen Eltern besteht, etwa, weil diese pflegebedürftig sind und die Rente dafür nicht reicht, steigt der Selbstbehalt von 1500 auf 1600 Euro.

Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder. Sie wird in Abstimmung mit den Familiensenaten der anderen Oberlandesgerichte und dem Deutschen Familiengerichtstag erstellt. Die Tabelle selbst bleibt unverändert, nachdem die Sätze für den Kindesunterhalt vor zwei Jahren deutlich um 13 Prozent angehoben worden waren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
BMS - Redakteur Stefan Vetter  in
Endlich Tempo
Bund und Länder wollen „beschleunigen“Endlich Tempo
Zum Thema
Aus dem Ressort