Verfassungsrichter sehen NPD-Klage gegen Schwesig kritisch

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht zweifelt daran, dass Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Rechte der NPD durch ein Zeitungsinterview verletzt hat. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Dienstag deutlich.

Verfassungsrichter sehen NPD-Klage gegen Schwesig kritisch
Foto: dpa

So stellte die Mehrheit der Richter viele kritische Fragen an den Anwalt der rechtsextremen Partei und ließ ihre Zweifel zum Teil deutlich erkennen. Einen Urteilstermin nannte das Gericht am Ende der Verhandlung nicht.

Die NPD hatte wegen Passagen in einem Interview Schwesigs mit der „Thüringischen Landeszeitung“ geklagt. Dort hatte die Ministerin im Juni mit Blick auf die Landtagswahl in Thüringen Mitte September unter anderem gesagt: „Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt.“

„Ich sehe nicht so richtig den Eingriffseffekt dieser Äußerung“, sagte Bundesverfassungsrichter Peter Huber in Karlsruhe. Die NPD sieht in den beanstandeten Teilen des Interviews ihre vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit verletzt. Die Ministerin habe ihre Position missbraucht, um in Thüringen Wahlkampf zulasten der Partei zu betreiben, sagte NPD-Anwalt Peter Richter.

Schwesigs Staatssekretär Ralf Kleindiek sagte, seine Chefin sei „eine klare Gegnerin der NPD“. Wie der Bundespräsident dürfe eine Ministerin auf die Gefahren hinweisen, die von einer Partei ausgingen. „Das hat sie getan.“

Das Gericht will grundsätzlich ausloten, inwieweit Minister sich in Wahlkampfzeiten über andere Parteien negativ äußern dürfen. Eine Trennung zwischen den einzelnen Personen sei sehr schwierig, sagte der Berichterstatter des Verfahrens, Peter Müller.

Als sogenannte „Amtsträger“ müssen Minister eine gewisse Neutralität wahren. Als Parteimitglieder oder als Privatpersonen haben sie mehr Rechte. Schwesig ist auch stellvertretender SPD-Parteivorsitzende.

Die Ansicht der NPD würde dazu führen, dass Minister sich in Wahlkampfzeiten gar nicht mehr äußern dürften, wandte Richterin Monika Hermanns ein. „Das würde dann die Chancengleichheit der Regierungsparteien schmälern.“

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