Wird der Lärmschutz für Sportanlagen gelockert?

Viele Sportvereine haben Konflikte mit ihren Nachbarn. Jetzt war der Lärmschutz Thema im Sportausschuss des Deutschen Bundestages.

Viele Sportstätten wurden nach Anwohnerbeschwerden eingezäunt, damit sie abgeschlossen werden können.

Viele Sportstätten wurden nach Anwohnerbeschwerden eingezäunt, damit sie abgeschlossen werden können.

Foto: Kurt Lübke

Düsseldorf. Angefangen haben die Probleme vor gut zehn Jahren. Im Rahmen eines sogenannten Kunstrasenprojektes in Solingen sollten zwölf Sportanlagen umgewandelt und modernisiert werden. Die an der Adolf-Clarenbach-Straße war zuerst fertig: Wo bislang auf Asche gespielt wurde, lag jetzt ein neuer Kunstrasen.

„Das hat natürlich für einen großen Andrang gesorgt“, sagt Horst Schulten vom Stadtdienst Sport und Freizeit. Es folgten Beschwerden von Anwohnern, Klagen, ein Vergleich und letztlich musste die Anlage eingezäunt und zu vorgeschriebenen Ruhezeiten abgeschlossen werden.

Viele Städte und Vereine bundesweit haben Probleme mit Anwohnern, die sich über Lärm an Sportanlagen beschweren. Beim TV Grafenberg in Düsseldorf hat der Konflikt mit einem einzelnen Anwohner sogar so weit geführt, dass das städtische Sportamt dem Verein zeitweise empfahl, keine Mitglieder mehr aufzunehmen und die Zahl der Teams zu minimieren. Der TVG ging daraufhin offensiv an die Öffentlichkeit und startete gemeinsam mit einer Regionalpolitikerin eine Online-Petition unter dem Motto „Sport ist keine Ruhestörung“ — und fand damit mehr als 12 000 Unterstützer.

Seit Jahren setzt sich die Lobby des Breitensports deswegen für eine Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) ein. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Fußballbund (DFB) sind jetzt mit dem Thema an den Sportausschuss des Deutschen Bundestages herangetreten.

Diskutiert wurden wöchentliche Ruhezeiten und die Frage, ob sich Investitionen an Sportstätten unter den aktuellen Umständen überhaupt noch lohnen. Wird eine Anlage modernisiert, kann es nämlich sein, dass sie dadurch aus dem als Standortschutz gedachten „Altlagenbonus“ herausfällt und damit größere Lärmschutzvorschriften einhalten müsste.

Auch aus Sicht des Deutschen Städtetages gibt es Handlungsbedarf bei der Verordnung. In einer Meldung des Sportausschusses bestätigt Städtetag-Vertreter Klaus Hebborn die steigende Zahl an Konflikten zwischen Lärmschutz und Sport.

Bereits 2011 hatte der Bundestag beschlossen, dass Kinderlärm an Spielplätzen oder Kindertagesstätten von den Anwohnern toleriert werden muss, nachdem es auch da regelmäßig Klagen gegeben hatte. Durch das Gesetz und die Feststellung, dass Kinderlärm „im Regelfall“ keine „schädliche Umwelteinwirkung“ darstelle, wurden Klagen von Anwohnern praktisch ausgeschlossen. Der Opposition ging das Gesetz aber schon damals nicht weit genug. Sie kritisierte, dass es über 14-Jährige auf Bolzplätzen vernachlässige.

Ob und wie weit es Änderungen an Sportstätten geben wird, steht bislang noch nicht fest. „Es muss aber eine deutliche Lockerung geben“, fordert Horst Schulten von der Stadt Solingen.

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