Wulff-Affäre: Staatsgerichtshof rügt niedersächsische Regierung

Bückeburg (dpa) - SPD-Erfolg vor Niedersachsens Staatsgerichtshof: Im Streit um Informationen über die Prominentenparty Nord-Süd-Dialog haben die oppositionellen Sozialdemokraten Recht bekommen.

Der Richterspruch des höchsten Gerichts in dem Bundesland ist im Zusammenhang mit der Affäre um den einstigen Bundespräsidenten Christian Wulff zugleich die erste Rechtsprechung überhaupt.

Die schwarz-gelbe niedersächsische Regierung habe in ihrer Antwort vom 19. Januar auf eine dringliche Anfrage ihre Antwortpflicht zum Teil verletzt, meinten die Bückeburger Richter in ihrer Begründung. Konkret ging es um die Frage, ob die Landesregierung Oppositionsfragen zum Lobbyistentreff Nord-Süd-Dialog mit der notwendigen Gründlichkeit beantwortet hat.

Die SPD hatte im Zusammenhang mit der Affäre um Wulff im Januar eine dringliche Anfrage zu den Hintergründen der Lobbyistenparty im Dezember 2009 gestellt. Die Richter mussten klären, ob die CDU/FDP-Landesregierung in Hannover Fakten über eine Beteiligung Niedersachsens an der Veranstaltung zu schleppend herausgegeben hat.

Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) hatte seinerzeit zunächst vor dem Landtag eine solche Beteiligung verneint, musste diese Auskunft aber schon einen Tag später nach Medienberichten korrigieren. Bei der Party wurde 2009 ein vom Agrarministerium finanziertes Kochbuch verteilt, von der Medizinischen Hochschule Hannover kamen Servicekräfte, der Flughafen Hannover stellte die Räumlichkeiten zur Verfügung.

Die SPD sprach in einer ersten Reaktion von einem „guten Tag für die Demokratie“. Möllring meinte: „Das Urteil ist nicht hilfreich (...). Die wichtigste Frage hat das Gericht nicht beantwortet.“ Es sei unklar, wie er selbst anders hätte handeln sollen. Die Richter des Staatsgerichtshofs hatten in ihrer Rechtsprechung argumentiert, er hätte besser recherchieren müssen.

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