Kirchen erhalten Milliarden vom Staat

Haushalte der Bistümer speisen sich aus mehreren Quellen. Gesetzeslage erlaubt allerdings keine umfassende Transparenz.

Berlin. Der Skandal um den Limburger Bischofssitz wirft auch Fragen zur Transparenz der Finanzen der katholischen Kirche in Deutschland auf. Das System ist kompliziert. Wichtiges zu Finanzierung und Transparenz:

Kirchensteuer: Den größten Teil ihrer laufenden Kosten deckt die katholische Kirche aus ihren Kirchensteuereinnahmen. 2012 waren das fast 5,2 Milliarden Euro.

Staatsleistungen: Sie betreffen nur die Bundesländer und Kommunen und gehen häufig auf die Säkularisation (Verstaatlichung des Kirchenbesitzes) Anfang des 19. Jahrhundert zurück. Gezahlt wird mit Bezug auf Artikel 140 des Grundgesetzes zum Beispiel für den Personal- und Sachbedarf der Kirchen. Hinzu kommen Ausgaben für den Bauunterhalt kirchlich genutzter Gebäude. Nach Angaben der Linken im Bundestag zahlen die Länder jährlich fast eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen.

Bundeszuschüsse: Die Kirchen erhalten für Aufgaben im caritativen Bereich wie andere Träger auch Bundesmittel, zum Beispiel für kirchliche Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen. So betrug der Bundeszuschuss für die Caritas 2012 rund 51,9 Millionen Euro. Die katholische Kirche gab dafür 8,6 Millionen Euro aus. Eine Gesamtsumme wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht ermittelt.

Kirchliches Vermögen: Dabei geht es zum Beispiel um Immobilienbesitz und Miet- und Pachteinnahmen sowie Überschüsse aus kircheneigenen Betrieben oder Beteiligungen. Jedes Bistum hat sein eigenes Vermögen. Je nach Situation machen diese Einnahmen nach Expertenschätzungen fünf bis zehn Prozent des Gesamthaushalts eines Bistums aus.

Spenden und Kollekten: Sie machen nach Einschätzung von Experten fünf Prozent der kirchlichen Einnahmen aus. Die katholische Kirche beziffert diese Einnahmen für das Jahr 2009 auf rund 250 Millionen Euro.

Wesentliche Entscheidungen zur Verwendung der Kirchensteuer obliegen speziellen Kirchengremien der Bistümer. Der Kirchensteueretat wird in der Regel öffentlich dokumentiert.

In Bistümern gibt es neben dem regulären Haushalt noch einen „Bischöflichen Stuhl“. Der Begriff bezeichnet das Vermögen, das mit dem Bischofsamt verbunden ist. Laut Bund der Steuerzahler gibt es für diese Summen keine Auskunftspflicht, so lange keine öffentlichen Gelder damit verbunden sind.

Nach dem Finanzskandal in Limburg haben die Bistümer Essen und Speyer angekündigt, diese Zahlen offenzulegen. Der Erzbischöfliche Stuhl in Köln umfasst nach eigenen Angaben zum Jahresende 2012 ein Vermögen von 166,2 Millionen Euro. Davon sind 15,4 Millionen Euro Beteiligungen im Bereich der Wohnungswirtschaft, der übrige Teil Immobilien.

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