Korrupte Ärzte sollen hart bestraft werden

SPD spricht in Gesetzentwurf von Milliardenschäden. Strafparagraf und spezialisierte Staatsanwälte sollen helfen.

Berlin. Zwischen fünf und 18 Milliarden Euro jährlich kosten Falschabrechnungen, Betrug und Korruption die Beitragszahler der Krankenkassen. Diese Zahl nennt Edgar Franke, Gesundheitsexperte der SPD im Bundestag. Ein Antrag der SPD-Fraktion, der am Mittwoch im Bundestag beraten wird, soll Betrügereien einen Riegel vorschieben.

Eine Neuregelung im Strafgesetzbuch soll sicherstellen, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte strafbar sind. Hintergrund: Noch ist durch Gerichte nicht geklärt, ob niedergelassene Ärzte als Amtsträger im juristischen Sinne einzustufen sind. Durch die Gesetzesinitiative will die SPD das nun unabhängig von der Rechtsprechung klären.

Unterstützung erhält der Politiker von den Kassen. Gernot Kiefer, Vorstand des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, sagt: „Jeder angestellte Arzt, ob im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis, kann sich wegen Korruptionshandlungen strafbar machen.“ Für niedergelassene Ärzte müsse das auch gelten.

Auch Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sagt zwar: „Ein Arzt, der betrügt, schädigt seine ehrlich abrechnenden Kollegen.“ Jedoch brauche man hier kein neues Gesetz. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüften, was die Mediziner abrechnen — und schalteten im Ernstfall selbst die Staatsanwälte ein.

Nach der Gesetzesinitiative sollen die Länder Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besonders qualifizierte Kripobeamte zur Verfolgung der Korruption im Gesundheitswesen einrichten. Auch sollen „systematische Falschabrechnungen“ von Kliniken spürbar geahndet werden.

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