Ladenöffnungszeiten NRW: Neue Regeln für das Shoppen

NRW will die Zahl der Einkaufs-Sonntage begrenzen. Werktage sind nicht betroffen.

Düsseldorf. Nach fünf Jahren werden die Ladenöffnungszeiten im nordrhein-westfälischen Einzelhandel geändert. Hatte im Jahr 2007 die damalige schwarz-gelbe Landesregierung die Öffnungszeiten an Werktagen völlig freigegeben und für das Wochenende deutlich liberalisiert, schränkt die rot-grüne Koalition dieses Recht nun an einigen Punkten ein. Am Dienstag beschloss das Kabinett nun die Grundzüge des neuen Rechts. Hier ein Überblick:

Die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage wird auf 13 begrenzt. An zwölf Sonn- oder Feiertagen dürfen die Städte ihrem Einzelhandel die Öffnung anbieten, dazu kommt noch ein Adventssonntag. Das bedeutet eine erhebliche Beschränkung vor allem für Großstädte wie etwa Köln oder Düsseldorf. Dort durfte bisher jedes Stadtviertel mindestens vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr anbieten. Nach wie vor muss es einen Anlass für die Sonntagsöffnung geben — wie zum Beispiel ein Stadtfest.

Bisher dürfen die Läden ihre Pforten bis 24 Uhr offen halten — ein Angebot, von dem die Firmen auch nur in einigen Großstädten wie etwa Köln, Essen oder Düsseldorf Gebrauch machten. Künftig soll spätestens um 22 Uhr das Licht ausgehen. Aber auch hier soll es eine Ausnahme geben: An vier Samstagen im Jahr dürfen Einzelhändler nach den Vorstellungen von SPD und Grünen beim so genannten „Late Night-Shopping“ bis Mitternacht öffnen dürfen. Sie müssen dies bei den Städten lediglich anmelden.

Da bleibt es bei den bisherigen Regeln. Es gibt keinerlei Beschränkung. Allerdings machen die Läden freiwillig häufig um 20, 21 oder in einigen Großstädten spätestens um 24 Uhr zu.

Beim geltenden Gesetz hatte es massive Bürgerproteste gegen die Regelung gegeben, dass zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten Brötchen und Schnittblumen erst am zweiten Feiertag verkauft werden durften. Das wird geändert: Künftig dürfen Bäckereien und Blumengeschäfte ihre Waren am Ostersonntag, an Pfingstsonntag sowie am ersten Weihnachtsfeiertag anbieten.

Rot-Grün wollte die neuen Regelungen eigentlich schon längst umgesetzt haben, die vorgezogenen Neuwahlen kamen dazwischen. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und kann nach dem üblichen Ablauf erst im kommenden Jahr verabschiedet werden. In der Regierung rechnet man damit, dass es zu Pfingsten 2013 erstmals greift. Das wäre im Mai. Die Mehrheit im Landtag scheint sicher.

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