Dortmund: U-Haft-Entlassung für Neonazi rechtens?

Dortmund/Hamm (dpa). Das Landgericht Dortmund muss die Entlassung eines Skinheads aus der Untersuchungshaft erneut prüfen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Montag bekanntgegeben.Die Richter hatten den 25-Jährigen im laufenden Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung unter Auflagen aus der U-Haft entlassen.

Das OLG wies jetzt nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft das Gericht an, die Entlassung zu überprüfen.

Der wegen Totschlags vorbestrafte Neonazi muss sich derzeit mit zwei weiteren Skins wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Das Trio soll zwei türkischstämmige Jugendliche im vergangenen Winter auf dem Weihnachtsmarkt beschimpft und zusammengeschlagen haben.
(Az.: III-1 Ws 604/12)

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