Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen: Unterbringung, Rechte, Zahlen

Aachen (dpa). Die Misshandlungen in nordrhein-westfälischen Unterkünften hat das Thema Flüchtlinge ganz oben auf die politische Tagesordnung gerückt. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) holt 40 Vertreter von Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Kirchen und aus der Politik an einen Tisch.

Symbolbild - Flüchtlinge in ihrer vorübergehenden Unterkunft

Symbolbild - Flüchtlinge in ihrer vorübergehenden Unterkunft

Foto: dpa

Wichtige Fakten:

Die Aufnahmequoten der Bundesländer werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ festgesetzt. Er wird jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl neu berechnet. Nordrhein-Westfalen muss im laufenden Jahr 21,2 Prozent aller Flüchtlinge aufnehmen, die nach Deutschland kommen.

Die Bezirksregierung Arnsberg organisiert die erste Unterbringung der Flüchtlinge in den zentralen Einrichtungen des Landes. Derzeit stehen dafür 6700 Plätze zur Verfügung. 1800 weitere Plätze sind bis Ende November geplant. Die Bezirksregierung verteilt die Asylbewerber anschließend auf die Städte und Gemeinden. Der Verteilschlüssel orientiert sich insbesondere an der Bevölkerungsstärke einer Kommune.

Die letzte Spitze gab es 1992. Die damalige Zahl 96 721 ist aber nicht mit den heutigen Werten vergleichbar, weil vor 1995 nicht zwischen Erstanträgen und den Folgeanträgen abgelehnter Asylbewerber unterschieden wurde. Die Zahlen sanken bis 2007 auf rund 5000 Erstanträge in NRW und stiegen dann zuerst langsam und seit 2012 sprunghaft an. Für 2014 sind über 37 000 Asylbewerber für NRW prognostiziert, die einen Erstantrag stellen.

Das Bundesfamilienministerium geht aufgrund des Haager Kinderschutzübereinkommens davon aus, dass alle Kinder ab dem ersten Geburtstag - also auch die, die sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten - einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege haben.

Sobald die Familie einer Gemeinde zugewiesen ist, besteht in NRW die Schulpflicht. In den NRW-Schulen gibt es Seiteneinsteiger- oder Auffangklassen, die von den Bezirksregierungen eingerichtet werden, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Integrationszentren. Erstes Ziel ist es, Deutsch zu lernen, um dann möglichst schnell in den Schulverband integriert zu werden. Das Land NRW stellt dafür 3000 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung, die bei Bedarf abgerufen werden können.

Bei der Asylrechtsreform, auf die sich Bund und Länder jetzt geeinigt haben, sollen die Bedingungen für einen Zugang zum Arbeitsmarkt gelockert werden: Das absolute Beschäftigungsverbot wird auf die ersten drei Monate beschränkt. Für Asylbewerber sowie Geduldete soll zudem die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit statt nach vier Jahren bereits nach 15 Monaten im gesamten Bundesgebiet ohne Vorrangprüfung erlaubt werden - bei der Vorrangprüfung wird ermittelt, ob es nicht auch geeignete deutsche Bewerber für eine Stelle gibt. Diese Regelungen werden aber zunächst zeitlich befristet auf drei Jahre.

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