Haftbefehle gegen Steuerfahnder als Wahlkampfmunition

Drei Steuerfahnder aus NRW sind in der Schweiz zur Fahndung ausgeschrieben. Die SPD reagiert mit großer Empörung.

Düsseldorf. Noch können sich die drei NRW-Steuerfahnder in Europa relativ frei bewegen. Zwar drohen ihnen in der Schweiz Festnahme und Untersuchungshaft, weil sie am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder beteiligt gewesen sein sollen. Ein internationaler Haftbefehl liegt gegen die Beamten, darunter der Chef der Wuppertaler Steuerfahnder, aber nicht vor. Der könnte noch kommen, warnt ein Justizexperte — Gedankenspiele, die man im Umfeld des NRW-Finanzministers, des Dienstherrn der Beamten, derzeit nicht mitspielen möchte.

Die rot-grüne Landesregierung sieht einen Einschüchterungsversuch der Schweizer Justiz. Die wahlkämpfende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kritisierte das Vorgehen scharf. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte: „Man kann nicht anständig miteinander verhandeln, wenn Haftbefehle gegen die, die ihre Pflicht tun, in der Welt sind.“

Während sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) um diplomatische Contenance bemüht und das Verhältnis beider Staaten nicht belastet sieht, kommt aus Düsseldorf Widerspruch: Die Haftbefehle seien für das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz „ganz klar eine Belastung“. Bislang hatten die SPD-geführten Bundesländer das von der Bundesregierung ausgehandelte Steuerabkommen blockiert und der Schweiz damit weitere Zugeständnisse abgerungen.

Das Schweizer Rechtshilfeersuchen samt der Haftbefehle hat die Lage nun zugespitzt. Im Wahlkampf in NRW wirkt es wie eine Steilvorlage. Die SPD sieht sich in ihrer harten Linie gegen deutsche Steuerhinterzieher bestätigt — auch wenn die CD mit 1100 Namen deutscher Kunden der Credit Suisse noch zu schwarz-gelben Regierungszeiten vom Land NRW gekauft worden war. 2,5 Millionen Euro werden als Kaufpreis nicht bestritten.

In Deutschland können sich die Steuerfahnder auf das Bundesverfassungsgericht berufen, das die Nutzung von Daten-CDs mit Namen, Kontonummern und Beträgen deutscher Steuerhinterzieher für rechtmäßig erklärt hat. Aus Sicht der Schweizer Justiz ist das deutsche Bemühen um Steuergerechtigkeit ein Fall von Wirtschaftsspionage und Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses. Denn die Deutschen sollen nicht nur bereits Gestohlenes gekauft, sondern auch zum Diebstahl angestiftet haben. Dabei geht es vor allem um Präsentations-Unterlagen der Credit Suisse, die deutschen Ermittlern zugespielt worden waren.

Die Steuerfahnder hätten zuvor um Material gebeten, das den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schweizer Banker belegt. So war die Präsentation über den Umgang mit deutschen Kunden und ihrem Steuerproblem ein Volltreffer: Die Credit Suisse musste 150 Millionen Euro an die NRW-Gerichtskasse überweisen, um so ein Strafverfahren gegen ihre Mitarbeiter zu beenden. Die Präsentation diente dafür als wichtiges Beweismittel.

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