Haftstrafe für früheren Pro-Köln-Ratsherrn

Mehr als 30 Verhandlungstage lang haben vier Pro-Köln-Politiker das Kölner Landgericht beschäftigt. Es ging um zu Unrecht kassierte Sitzungsgelder und gefälschte Teilnehmerlisten. Jetzt sprachen die Richter ein Urteil.

Der Politiker der rechtsextremen Partei Pro Köln, Jörg Uckermann, fotografiert im Gerichtssaal des Landgerichts Köln die Anwesenden.

Der Politiker der rechtsextremen Partei Pro Köln, Jörg Uckermann, fotografiert im Gerichtssaal des Landgerichts Köln die Anwesenden.

Foto: Henning Kaiser

Köln (dpa) - Im Betrugsprozess gegen vier Politiker der rechtsextremen Partei Pro Köln hat das Kölner Landgericht den Hauptangeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richter sahen es am Montag als erwiesen an, dass der ehemalige Ratsherr Jörg Uckermann in zahlreichen Fällen zu Unrecht von der Stadt Köln Sitzungsgelder oder Verdienstausfallzahlungen kassiert hatte.

Uckermann muss zudem eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die mehr als drei Jahre Haft für ihn gefordert hatte. Mehrere der ursprünglich über 200 angeklagten Fälle konnten ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.

Nach Überzeugung der Richter hat eine Reihe von Fraktions- oder Arbeitskreissitzungen von Pro Köln im Rat nie stattgefunden, Anwesenheitslisten seien gefälscht worden. Uckermann hatte die Sitzungslisten als Verantwortlicher für die Richtigkeit unterzeichnet. Zudem hatte der Politiker nach Überzeugung der Richter unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen und gegenüber Ämtern Einkünfte verschwiegen.

Zwei mitangeklagte Pro-Köln-Politiker wurden wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt. Eine ebenfalls angeklagte Politikerin wurde freigesprochen. Pro Köln teilte unterdessen mit, dass Uckermann der Partei seit Sommer 2014 nicht mehr angehöre.

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