Schule Landtag ändert Gesetzesregelung zum Kopftuch von Lehrerinnen

Düsseldorf (dpa). Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Regelungen zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Schulgesetz an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Die Abgeordneten strichen am Mittwoch eine Passage aus dem Gesetz, die bisher christlich-abendländische Bildungs- und Kulturwerte privilegiert hatte. Diese Aussage hatte das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Im Schulgesetz wird jetzt festgehalten: „Die Schule ist ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit.“

Konkrete Vorgaben, wann der Schulfrieden durch eine Lehrerin mit Kopftuch gestört wird, enthält das Gesetz auch weiterhin nicht. Lehrer- und Elternverbände hatten verbindliche Regelungen gefordert, eine Einzelfallprüfung überfordere die Schulen. Im Gesetzestext heißt es, Lehrer und andere Mitarbeiter dürften nicht den Eindruck erwecken, sie träten gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung oder die freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf.

Mit der Änderung des Schulgesetzes bekommen Schüler zudem die Möglichkeit, an Realschulen einen Hauptschulabschluss zu machen. Damit sollen Schüler diesen Abschluss auch dann erwerben können, wenn ihre Heimatgemeinde keine Hauptschule mehr hat.

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