OB-Pensionen: Stehen Ruhegehälter vor dem Aus?

Scheidet ein kommunaler Spitzenpolitiker aus dem Amt, erhält er eine lebenslange Sofort-Rente. Damit könnte bald Schluss sein.

OB-Pensionen: Stehen Ruhegehälter vor dem Aus?
Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Mit den üppigen Ruhegehältern für ehemalige Bürgermeister und Oberbürgermeister sowie Landräte könnte es bald vorbei sein. Zwischen einem Drittel und 71 Prozent ihrer Dienstbezüge erhalten diese, wenn sie aus dem Amt scheiden. Und das oft Jahre, bevor sie ins Pensionsalter eintreten.

Die Landtagsabgeordneten Markus Herbert Weske (SPD) und Martin-Sebastian Abel (Grüne) möchten das ändern. Sie schlagen statt der Versorgung durch die lebenslangen Ruhegelder ein Übergangsgeld für die Dauer von maximal zwei Jahren vor. Die Höhe soll bei zwei Dritteln der letzten Bezüge liegen, unter Anrechnung etwaiger weiterer Einkünfte.

Dass der Vorstoß von zwei Düsseldorfer Landtagsabgeordneten kommt, ist kein Zufall. Dort hatte der Fall des ehemaligen Oberbürgermeisters Dirk Elbers für viel Aufsehen gesorgt, dem nach sechs Jahren im Amt ein monatliches Ruhegeld von 4 200 Euro zugesprochen wurde. „Die Debatte um das Ruhegeld von Dirk Elbers hat gezeigt, dass so etwas in der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar ist“, sagt Abel. „Da wird sehr viel Vertrauen in das Amt des Bürgermeisters verspielt.“

Zuspruch gibt es vom Bund der Steuerzahler, der seit Jahren eine Reform der Ruhegehälter fordert. „Es gibt eine Überversorgung in diesem Bereich“, sagt der haushaltspolitische Sprecher Markus Berkenkopf. „Ein normaler Arbeitnehmer müsste 140 Jahre arbeiten, um einen vergleichbaren Anspruch zu bekommen.“

Gegenwind erhalten sie von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). „Das muss man sehr genau abwägen“, sagte er am Montag am Rande einer Veranstaltung in Düsseldorf. Es werde immer schwieriger, Persönlichkeiten als Kandidaten für Oberbürgermeister- oder Bürgermeisterwahlen zu begeistern. Wer Bürgermeister werde, gebe oft eine berufliche Existenz auf — ein Umstand, der in der Versorgung berücksichtigt werden müsse.

Ähnlich sieht es Ralf Nettelstroth, kommunalpolitischer Sprecher der Landes-CDU. Qualifizierte Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters seien heute schon schwer zu finden, sagt er. „Die von SPD und Grünen angestoßene Neiddebatte trägt nicht gerade dazu bei, das Image unserer kommunalen Verantwortungsträger zu verbessern.“

Allerdings will auch die CDU eine Abkehr vom bisherigen Verfahren. Nettelstroth fordert ein Bürgermeistergesetz, in dem klare Regelungen für die Versorgungssituation, Überstunden, Sonntagsarbeit und Nebentätigkeiten verankert sind.

Die Skepsis kann Weske nicht nachvollziehen. Bereits 2005 hat der Landtag eine ähnliche Ruhegehaltsverordnung für Abgeordnete und Minister gekippt. Abgeordnete, die aus dem Parlament ausscheiden, erhalten seitdem für sechs Monate ihr halbes Gehalt — rund 5500 Euro brutto. Ehemalige Minister werden für zwei Jahre versorgt. „Warum soll man bei Bürgermeistern nicht analog zu Landtagsabgeordneten und Ministern handeln?“, fragt er. Für ihren Vorstoß sehen die Abgeordneten gute Chancen. „Die Fraktionen sind sich im Ziel einig“, sagt Martin-Sebastian Abel.

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