Von Anja Clemens-Smicek
mit einem Kommentar von Anja Clemens-Smicek
Die Gemeinschaftsschule in Finnentrop darf nicht an den Start gehen. Auswirkungen auf weitere Städte unklar.
Düsseldorf. Schwere Niederlage für die rot-grüne Landesregierung: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Einführung der Gemeinschaftsschule im sauerländischen Finnentrop gekippt. Damit steht der Schulversuch in NRW vor dem Aus.
Das OVG bestätigte gestern mit seinem Beschluss ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Das hatte nach Klagen der Städte Attendorn und Lennestadt die Gemeinschaftsschule im April per Eilentscheidung untersagt. Die neue Schulform bietet alle Abschlüsse an sowie bis zur sechsten Klasse einen gemeinsamen Unterricht.
Eine Experimentierklausel im Schulgesetz reicht nicht aus
Aus Sicht des OVG ist die Genehmigung rechtswidrig. „Es handelt sich hier nicht mehr um einen Schulversuch, bei dem Reformmaßnahmen erprobt werden“, sagte Gerichtssprecher Ulrich Lau unserer Zeitung. „Es wird davon ausgegangen, das ist die Schulform der Zukunft.“ Damit sei die Genehmigung über eine Experimentierklausel im Schulgesetz unzulässig.
Auch in den anderen 13 Kommunen steht die zum Herbst genehmigte Einführung damit auf der Kippe – sofern nicht noch dagegen geklagt wird. Für weitere 100 Städte, die Interesse an dem Schulversuch zeigen, gilt nach Angaben des Gerichtssprechers: „Das Schulministerium darf keine weiteren Genehmigungen mehr erteilen.“ Die Grünen kündigten an, noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf für ein Schulgesetz in den Landtag einbringen zu wollen. Rot-Grün hat aber keine eigene Mehrheit.
Beifall für den OVG-Beschluss kam von der Opposition. CDU und FDP betonten, dass Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) endgültig mit dem Versuch gescheitert sei, ihre schulpolitischen Vorstellungen am Gesetz vorbei durchzusetzen.
Kommentar
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