Schulpflicht Schulpflicht gilt auch für Flüchtlingskinder ohne geklärten Status

Sie kommen von weit her, sprechen meist kein Deutsch und wissen nicht, ob sie bleiben dürfen. Für Flüchtlingskinder beginnt Deutschland aber auf jeden Fall mit einer Pflicht: Unterricht.

Symbolbild

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Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf (dpa) - Flüchtlingskinder unterliegen in Nordrhein-Westfalen unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Schulpflicht. Das teilte das Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Auch wenn über den Asylantrag noch nicht entschieden sei, würden die Kinder unterrichtet, sobald die Familie einer Kommune zugewiesen worden sei. Falls der Antrag abgelehnt wird, gilt die Schulpflicht bis zur Ausreise.

„Der Unterricht ist für alle eine große Herausforderung“, sagte Ministeriumssprecher Jörg Harm. NRW habe aber eine gute Ausgangsposition, da es bereits 2009 als erstes Bundesland in der Lehrerausbildung ein Pflichtmodul „Deutsch als Zweitsprache“ eingeführt habe. Aus diesem Pool könne jetzt geschöpft werden.

Zugewanderte Kinder, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, am Regelunterricht teilzunehmen, kommen in sogenannte Vorbereitungs- oder Auffangklassen. Erstere werden vor Schuljahresbeginn eingerichtet, Letztere bei Bedarf im Verlauf des Schuljahres.

Die Schulleitung entscheidet, welche Lehrer eingesetzt werden und kann bei Bedarf Unterstützung bei der Bezirksregierung anfordern. Landesweit gibt es 3000 Lehrerstellen zur Unterrichtung schulpflichtiger Flüchtlingskinder. Diese sogenannten Integrationsstellen können den Schulen zugewiesen werden. Kurzfristig können auch Stellen genutzt werden, die eigentlich gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung gedacht waren.

In der Regel wird eine halbe Lehrerstelle vorgesehen, um bis zu 18 Flüchtlingskindern Deutsch beizubringen. Die Gruppen könnten auch schulformübergreifend gebildet werden, erläuterte Harm. Wohnortnähe sei bei der Auswahl entscheidend, nicht die Nationalität. „Es gibt keine feste Dauer. Die Kinder können Deutsch lernen bis sie in der Lage sind, dem Regelunterricht zu folgen.“ Dies sei letztlich Aufgabe aller Lehrer aller Fachrichtungen.

Für das laufende Jahr hat die Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt 310 zusätzliche Lehrerstellen für diesen Zweck zur Verfügung gestellt sowie zehn weitere Stellen für kommunale Integrationszentren. Die meisten sind schon besetzt und werden überwiegend an Lehrer mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache vergeben.

Zudem können die Kommunen für Flüchtlingskinder insgesamt 2600 zusätzliche Plätze in Schulen mit offenem Ganztagsangebot einrichten. Die Sprachförderung bei neu zugewanderten Jugendlichen ab 16 Jahren sowie Erwachsenen fördert das Land mit 500 000 Euro.

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