Kaufpreis wird als Hehlergeld gewertet.
Der Streit um den Kauf von Daten-CDs spitzt sich zu.
dpaDer Streit um den Kauf von Daten-CDs spitzt sich zu.
Düsseldorf/Zürich. Der Streit um den Kauf von Daten-CDs spitzt sich laut „Handelsblatt“ zu: Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nicht nur die Haftbefehle gegen drei Wuppertaler Steuerfahnder erlassen, die die Datenkäufe erledigt haben.
Jetzt fordert sie dem Bericht zufolge auch, dass die vom Land NRW für die CDs gezahlten 2,5 Millionen Euro als „Delikterlös“ beschlagnahmt werden.
Bundesregierung hat bisher auf Rechtshilfegesuch nicht reagiert
Die Schweiz folge damit ihrer Rechtslogik: Der Datendiebstahl war illegal, und da die Schweiz den Wuppertaler Fahndern vorwirft, den Datendiebstahl bestellt zu haben, kommt das dem Tatbestand der Anstiftung gleich, so das „Handelsblatt“.
Daher sei das Geld „Hehlergeld“. Die Bundesregierung habe aber auf das Schweizer Rechtshilfegesuch noch nicht reagiert. Red
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